Nach einem Todesfall gilt der erste Gedanke nicht der GIS-Um- oder Abmeldung. Eine Familie aus der Steiermark hat sich nur rund zwei Wochen „Zeit gelassen“, bis sie den Anschluss umgemeldet hat. Dennoch ist bei der Rechnung ein Durcheinander herausgekommen.
Mitte Dezember des Vorjahres ist der Vater von Bettina H. verstorben. Anfang Jänner wurde die GIS-Gebühr auf die Mutter umgemeldet. „Zu diesem Zeitpunkt hatten wir die Vorschreibung für Jänner/Februar bereits unter dem Namen unseres Vaters einbezahlt, da die Rechnung schon im Dezember gekommen ist“, erinnert sich die Steirerin. Der Mutter wurde daraufhin eine Rechnung zugeschickt. Die Familie bat daraufhin um Umbuchung der Gebühren. Dies sei der Familie auf Anfrage zugesichert worden.
Es folgte aber eine Zahlungserinnerung inklusive Säumniszuschlag. „Man will jetzt eine Einantwortungsurkunde, die es noch gibt, da wir noch nicht einmal einen Termin beim Notar bekommen haben. Es muss doch eine Umschreibung auf denselben Nachnamen und dieselbe Adresse möglich sein“, wandte sich Frau H. an uns.
Jetzt alles wieder korrekt
Die GIS ließ uns wissen, dass es durch Corona bedingte Rückstände zu Verzögerungen bei der Umbuchung gekommen sei. Daher sei auch eine zweite Mahnung an die Mutter verschickt worden. Zwischenzeitlich sei alles korrigiert worden.
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