Der mordverdächtige Wiener Bierwirt, der am vergangenen Donnerstag seine Ex-Partnerin in Wien-Brigittenau erschossen haben soll, hatte rund eine Woche vor der Bluttat das Umfeld der 35-Jährigen bedroht.
Wie Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, darlegte, sei es mit einer „Person aus dem näheren Umfeld“ der 35-Jährigen zu einem „Vorfall“ gekommen. Die Sache sei damals nicht angezeigt worden, die Strafverfolgungsbehörden hätten daher zunächst keine Kenntnis davon erlangt, sagte Bussek. Ansonsten wäre der Vorfall als schwere Nötigung zu qualifizieren gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen die Drohung in das laufende Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts einbezogen. Auf schwere Nötigung sieht das Strafgesetzbuch eine Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft vor.
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