Ab 15. Mai gültig

AGB-Zustimmung: WhatsApp erhöht Druck auf die User

Digital
06.05.2021 14:01

Nachdem sie große Verwirrung ausgelöst und für Datenschutz-Bedenken gesorgt haben, sollen die umstrittenen neuen AGB bei WhatsApp, die einen verstärkten Datenaustausch mit Konzernmutter Facebook vorsehen, am 15. Mai endgültig in Kraft treten. Nutzer, die den Geschäftsbedingungen nicht zugestimmt haben, werden nun daran erinnert, dass sie WhatsApp ohne die Zustimmung bald nicht mehr wie gewohnt nutzen können.

Europäer sollen von der Datenweitergabe nicht betroffen sein, betonte WhatsApp in der Vergangenheit. Es gebe „keine Änderungen an den Praktiken der Datenweitergabe von WhatsApp in der europäischen Region (einschließlich Großbritannien), die sich aus den aktualisierten Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie ergeben“, beschwichtigte WhatsApp bereits im Jänner.

WhatsApp-User erhalten Benachrichtigungen
Die Zustimmung zu den neuen AGB will man, bevor diese am 15. Mai in Kraft treten, aber auch von den Nutzern in Europa. Wer den AGB noch nicht zugestimmt hat, erhält daher dieser Tage eine Benachrichtigung in WhatsApp. Noch kann diese einfach übersprungen werden. Nach dem Stichtag drohen Europäern, welche die neuen AGB nicht akzeptiert haben, aber Einschränkungen bei der WhatsApp-Nutzung.

Wer den neuen WhatsApp-AGB nicht zustimmt, kann den Messenger bald nicht mehr in vollem Umfang nutzen. (Bild: AP)
Wer den neuen WhatsApp-AGB nicht zustimmt, kann den Messenger bald nicht mehr in vollem Umfang nutzen.

Nachrichten können nicht mehr beantwortet werden
Das Konto werde zwar nicht sofort gelöscht, erklärt WhatsApp in seinem FAQ-Bereich. Anrufe und Benachrichtigungen könne man aber nur mehr für kurze Zeit empfangen. Angesehen oder beantwortet können Nachrichten im Messenger gar nicht mehr werden. Erst wenn man den AGB zugestimmt habe, was auch nach 15. Mai noch möglich sei, könne man diese Funktionen wieder nutzen. Damit übe WhatsApp Druck auf die User aus, den neuen AGB zuzustimmen, analysiert golem.de.

Wer benachrichtigt wird, dass er Nachrichten empfangen hat, diese aber weder lesen noch beantworten kann, ist wohl eher geneigt, den AGB zuzustimmen. Eine weitere Änderung, die ab 15. Mai greift: Der Export von WhatsApp-Chats ist nach diesem Stichtag nicht mehr vorgesehen. Ein Export und Import in einen anderen Messenger - die AGB-Änderung hatte einen beispiellosen Nutzer-Exodus in Richtung Signal, Telegram und Threema bewirkt - ist dann nicht mehr möglich.

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