Autos werden immer teurer - das gilt leider auch für Gebrauchtwagen. In Österreich kostet ein gebrauchtes Auto laut der Auswertung eines einschlägigen Onlineportals mittlerweile durchschnittlich mehr als 22.000 Euro. Umso wichtiger ist es, beim Autokauf alles richtig zu machen.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Preise laut AutoScout24 um rund 2000 Euro gestiegen. Im Vor-Coronajahr 2019 lag der durchschnittliche Gebrauchtwagenpreis um dieselbe Zeit bei nur 19.727 Euro. Sogar für Kleinwagen werden durchschnittlich 12.565 Euro verlangt. Lediglich die Preise für Oldtimer sowie Jahreswagen und 1 bis 3 Jahre alte Gebrauchtwagen sanken im April geringfügig.
Das Angebot an bis zu fünfjährigen Autos ist zurückgegangen, was ein Grund für gestiegene Preise sein dürfte. Hingegen sind zwölf Prozent mehr Old- und Youngtimer auf dem Markt.
Tipps zum Autokauf
Nichts übereilen: Eine Kaufentscheidung sollte nie voreilig getroffen werden. Bei Verkäufern, die mit Verweis auf andere Interessenten auf einen schnellen Abschluss drängen, gilt es besonders kritisch zu sein. Das trifft gerade bei vermeintlichen „Schnäppchen“ zu.
Niemals ohne Probefahrt: Und wenn der Verkäufer noch so vertrauenswürdig wirkt - man muss das angebotene Auto auf jeden Fall genauestens unter die Lupe nehmen und auf jeden Fall eine Probefahrt machen. Manche Mängel fallen erst während der Fahrt auf.
Mindestens zu zweit: Wer in Sachen Autoüberprüfung nicht wirklich sattelfest ist, sollte unbedingt jemanden zur Besichtigung mitbringen. Doch auch für Experten gilt: Vier Augen sehen mehr als zwei.
Kaufüberprüfung durchführen: Wenn es tatsächlich ans Kaufen geht, sollte im Interesse beider Seiten vorab ein Ankaufstest (z.B. beim ÖAMTC) gemacht werden, um den tatsächlichen Zustand weitgehend abklären und dokumentieren zu lassen. Während das „Pickerl“ lediglich die aktuelle Betriebssicherheit bescheinigt, gibt die Kaufüberprüfung Auskunft über Schwachstellen, eventuell vorhandene Unfallschäden, Abnutzungserscheinungen und absehbare künftige Mängel.
Mustervertrag verwenden: Im Kaufvertrag sollte einiges geregelt werden, sonst wird es im Fall eines Problems besonders schwierig. Für den Verkauf von Privat an Privat bietet der ÖAMTC ein Musterformular zum Download an.
Mündliche Zusagen verschriftlichen: Wichtig ist auch, keinen Vertrag zu unterschreiben, dessen Inhalt vom mündlich Abgesprochenen abweicht. Insbesondere wenn das Fahrzeug im Vertrag als „Bastlerfahrzeug“ beschrieben wird, der Kaufpreis dem aber nicht entspricht und der Verkäufer beteuert, es wäre alles in Ordnung, müssen die Alarmglocken läuten. Grundsätzlich gilt, was unterschrieben wurde.
Vorsicht mit Bargeld: Vor allem bei hohen Kaufpreissummen empfiehlt es sich nicht, mit Bargeld zur Übergabe zu kommen. Jens-Peter Voß von der Rechtsberatungsplattform AnwaltOnline rät zur Überweisung auf das Konto des Verkäufers oder im Fall der Barzahlung auf jeden Fall auf einer Quittung zu bestehen. Alternativ biete sich auch eine Zahlung an einen Treuhänder an. Dabei wird das Geld erst nach einer bestimmten Zeit an den Verkäufer freigegeben. Treuhandservices werden auch auf den Plattformen, über die Autos online verkauft werden, angeboten.
Ist der Kaufvertrag unterschrieben und es treten in der Folge z.B. technische Mängel auf, herrscht oft Ratlosigkeit, wie man weiter vorgehen soll. Autofahrerklubs wie der ÖAMTC bieten Rechtsberatung an - die sollte man im Zweifelsfall in Anspruch nehmen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.