Das Landeskriminalamt Salzburg hat neue Details zum Doppelmord in Wals geliefert. Der als gerichtlich unbescholten geltende 51-jährige Täter soll insgesamt zehn Schüsse auf seine Opfer abgefeuert haben. In den Morgenstunden nach der Tat soll die Polizei den Detektiv von Selbstmordgedanken abbringen haben können.
Die bisherigen Ermittlungen des Landeskriminalamts Salzburg ergaben, dass der 51-jährige österreichische Beschuldigte am späten Mittwochabend in der Gemeinde Wals-Siezenheim die 76-jährige Mutter seiner ehemaligen Lebensgefährtin durch drei Schüsse und seine ehemalige 50-jährige Lebensgefährtin durch sieben Schüsse tötete.
Nachdem er gegen 23.30 Uhr zum Haus der 50-Jährigen gefahren war, kam es dort zu einem vorerst verbalen Streit mit der 76-Jährigen. Da diese ihn in weiterer Folge körperlich attackiert haben soll, zog er seine Pistole und schoss damit aus kurzer Distanz auf die Frau. Danach gab er, aus ihm unerklärlichen Gründen, die Schüsse auf seine ehemalige Lebensgefährtin ab.
Mehrere Stunden mit Angehörigen und Polizei gesprochen
Nach der Tat ergriff der Mann die Flucht und fuhr mit seinem Auto auf direktem Weg zum Wolfgangsee. Von dort führte er mehrstündige Gespräche mit Angehörigen und der Polizei, wobei er den Ablauf der Tat schilderte und einen Suizid ankündigte. Den Polizisten gelang es in diesen Gesprächen, ihn zu lokalisieren und von seinen Suizidabsichten abzubringen. Donnerstagfrüh konnte die Cobra den Verdächtigen schließlich überwältigen. Die beiden mitgeführten Pistolen wurden sichergestellt.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg ordnete die Obduktion der Leichen und die richterlich bewilligte Festnahme des Beschuldigten an. Bei den Obduktionen, welche noch am Donnerstag vorgenommen wurden, stellten die Gerichtsmediziner die Schussverletzungen als Todesursachen fest. Der 51-jährige Beschuldigte zeigte sich bei seiner Vernehmung am Donnerstag grundsätzlich geständig. Er wird nach Abschluss aller Maßnahmen noch im Laufe des Freitags in die Justizanstalt Salzburg überstellt.
Der Beschuldigte war rechtmäßig im Besitz der beiden Pistolen und in Ausübung seiner Tätigkeit als Detektiv zum Führen der Waffen berechtigt. Der 51-jährige Beschuldigte galt, trotz zahlreicher zumeist seiner beruflichen Tätigkeit geschuldeter polizeilicher Amtshandlungen gerichtlich als unbescholten.
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