„Schuldig wegen Wiederbetätigung“ lautete das Urteil der Geschworenen gegen vier junge Männer zwischen 19 und 21 Jahren, die sich gestern vor dem Landesgericht verantworten mussten. Für die ehemaligen Schüler hagelte es Geldstrafen zwischen 1200 und 9000 Euro - die Höhe hing vom jeweiligen Einkommen ab.
Die vier Burschen mit Migrationshintergrund waren nicht nur einmal negativ an ihrer ehemaligen Schule aufgefallen: Gleich mehrfach hatten sie während ihrer Schulzeit an der HTL Dornbirn den rechten Arm zum Gruß gehoben und „Heil Hitler“ gebrüllt. Die Tafel hatten sie mit Hakenkreuzen beschmiert und in Klassenchats mehrfach Kommentare oder Bilder gepostet, die den Nationalsozialismus verherrlichen.
„Große Dummheit“
Die zuständige Staatsanwältin sprach von „einer Unzahl an Verbrechen nach dem Verbotsgesetz“. Die Geschworenen sahen dies ähnlich, was letztlich zu einer Verurteilung der HTL-Maturanten führte. Alle vier wurden zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen verdonnert. Die Summe variiert allerdings zwischen 1200 bis hin zu 9000 Euro.
Die Angeklagten beteuerten, dass alles eine „große Dummheit“ gewesen sei. Dass wegen Wiederbetätigung Strafen bis zu zehn Jahren Haft drohen, hätten sie gar nicht gewusst.
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