Im Lauf des heutigen Montags präsentiert die Bundesregierung ihre Öffnungs-Verordnung für den 19. Mai. Die Formulierung einiger Paragrafen sorgt bei manchen schon jetzt für Verwirrung. Ein „Krone“-Überblick.
Betreiber von Gast- und Sportstätten und Veranstalter haben es nicht leicht. Nach einer gefühlten Ewigkeit dürfen sie ab 19. Mai wieder ihre Pforten öffnen. Doch über der Öffnungs-Verordnung, die eine Rückkehr zur Normalität ermöglichen soll, rauchen die Köpfe.
Wer etwa heiraten will, muss - wie berichtet - einiges beachten. Zwar sind 50 Personen erlaubt, doch gegessen oder Sekt getrunken darf dabei wohl nicht werden. Vor der Feier müssen sich Gäste registrieren, die Feier muss eine Woche vorher den Behörden gemeldet werden.
Paragraf zur „Erhebung der Kontaktdaten“
Ein eigener Paragraf im Entwurf ist der „Erhebung von Kontaktdaten“ gewidmet. Hier hapert es laut einem rechtskundigen Veranstalter, der sich an die „Krone“ wandte. Demnach müssten laut seinen Aussagen die Namen der Gäste mittels Ausweis, Telefonnummer und E-Mail-Adresse wohl mit dem Vertrag des Telekommunikationsunternehmens zu überprüfen sein.
Bei Besuchergruppen aus demselben Haushalt müsse er sämtliche Meldezettel kontrollieren. Jedoch brauche er bei Kindern zusätzlich noch statt des Testergebnisses die Geburtsurkunden des Nachwuchses. Nur so lasse sich prüfen, dass das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet wurde und damit kein Eintrittstest vonnöten ist.
FFP2-Maske auch im Schwimmbad nötig?
In Bädern müsste praktisch immer Maske getragen werden, ausgenommen ist nur, wer Sport treibt oder sich in Feuchträumen befindet. Ob die Maske auch beim Abkühlen im Becken und beim Sonnen getragen werden muss, ist unklar.
Neuinfektionen weiterhin im Tiefflug
Indes sinken die Infektionszahlen rechtzeitig vor der Öffnung weiter. Innerhalb der vergangenen 24 Stunden (Stand Sonntag) wurden lediglich 1026 Neuinfektionen verzeichnet, vergangenen Sonntag waren es noch 1625. Acht Menschen verstarben am Coronavirus. Einzig die Zahl der Intensivpatienten erhöhte sich um vier Personen.
Kronen Zeitung
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