Am Montagnachmittag war es endlich soweit und die Bundesregierung hat die sehnlichst erwarteten Details der Öffnungsverordnung für die Lockerungen ab 19. Mai präsentiert. Wie Ende April angekündigt, werden Kunst- und Kulturveranstaltungen wieder vor Publikum stattfinden können. Die Kapazitätsbeschränkung liegt bei 50 Prozent, erlaubt sind indoor maximal 1500 Besucher, outdoor maximal 3000 Besucher - jeweils mit zugewiesenen Sitzplätzen. Voraussetzung für den Zutritt: Man muss getestet, genesen oder geimpft sein.
„In neun Tagen wird das Leben wieder bunter in Österreich“, erklärte Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler (Grüne) bei der Pressekonferenz. Die „sehr guten und günstigen Entwicklungen“ der vergangenen Wochen hätten das ermöglicht. Dennoch werde man „bei aller Freude über das Öffnen natürlich genau im Auge haben, wie sich das alles entwickelt“, so Kogler.
Bei den Kulturverbänden, großen Häusern und auch kleineren Veranstaltern wie Vereinen bedankte sich der Kulturminister ausdrücklich, für deren Durchhalten, aber auch die verschiedenen Konzepte, die im Vorjahr vom späten Frühjahr bis zu Sommer umgesetzt wurden. Zudem hätten sie sich immer wieder konstruktiv eingebracht.
Somit gilt ab 19. Mai: Wer der sogenannten 3-G-Regel folgend eine Corona-Impfung, eine negative Testung oder eine überstandene Covid-Erkrankung nachweisen kann, erhält Zutritt zu Veranstaltungen. Die im öffentlichen Leben geltende Abstandsregel von zwei Metern kommt in den Zuschauerreihen nicht zur Anwendung, hier ist zu haushaltsfremden Personen ein freier Platz einzuhalten.
Auch Kultur hat Sperrstunde um 22 Uhr
Insgesamt sei man im europäischen Vergleich „eher bei den Großzügigen vorne dabei“, betonte Kogler. Bis zum Sommer stellte er weitere Adaptionen in Aussicht, Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat hier mehrfach den 1. Juli als nächsten Stichtag genannt. Die Sperrstunde für Kulturveranstaltungen liegt, wie für alle anderen Bereiche, bei 22 Uhr.
Eine weitere Lockerung gibt es für den Bereich der Volkskultur, konkret Chöre und Blasmusikgruppen: Diese werden ab 19. Mai auch wieder in Innenräumen proben können, wobei die 20-Quadratmeter-Regel pro Teilnehmer zur Anwendung kommt. Zusätzlich müssen die Teilnehmer auch hier der 3-G-Regel folgend geimpft, getestet oder genesen sein - müssen allerdings bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keine Maske tragen. Wird nicht geprobt, gelten die üblichen Masken- und Abstandspflichten.
Museen müssen 20 Quadratmeter pro Besucher sicherstellen
20 Quadratmeter pro Besucher müssen - wie im Handel - auch die Museen weiterhin sicherstellen. Ebenfalls bleibt die FFP2-Maskenpflicht, allerdings muss für einen Museumsbesuch kein 3-G-Nachweis über Impfung, Test oder überstandene Erkrankung erbracht werden.
Erfreut über die Lockerungen zeigten sich Blasmusik- und Chorverband: „Jetzt gilt es in verantwortungsvollem Umgang in den Musikvereinen und Chören mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen zu arbeiten, damit die kommenden Prozessionen, Standkonzerte und auch die Jugendarbeit umgesetzt werden können“, betont Erich Riegler, Präsident des Österreichischen Blasmusikverbands. Und Karl-Gerhard Straßl, Präsident des Chorverbandes, ergänzte: „Mit der Öffnung der Proben für nicht-berufliche Musikgruppen wird die Kultur in Österreich nun wirklich geöffnet!“
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