„Es tut ihm wirklich leid. Er hat dem Onkel ein Entschuldigungsschreiben geschrieben. Die Entschuldigung hat der Mann auch angenommen“, erklärt Verteidiger Klaus Waha beim Geschworenenprozess im Salzburger Landesgericht. Staatsanwältin Karin Sperling beantragte die Einweisung in eine Anstalt, da der 33-Jährige zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig war. Daher darf dem Flachgauer auch nicht ein versuchter Mord vorgeworfen werden.
Anfall durch Medikamente ausgelöst
Grundsätzlich bekannte sich der 33-Jährige schuldig. Nur: Erinnern kann er sich nicht mehr. „Alles war verschwommen“, erzählte er im Schwurgerichtssaal. An jenem Vormittag des 4. Dezember hatte er noch eine Anzeige bei der Polizei erstattet, da er einer vermeintlichen Internet-Liebe aufgesessen ist. Aus Ärger darüber griff der 33-Jährige zu Drogen und Medikamenten. Dies dürfte den psychotischen Anfall ausgelöst haben – der Betroffene leidet seit zehn Jahren an epileptischen Anfällen, 2015 ist ihm auch ein Hirntumor entfernt worden. Bewaffnet mit Messer und Hammer attackierte er dann seinen Onkel, der im gemeinsamen Haus wohnte.
Die einstimmig gefällte Einweisung wurde bedingt ausgesprochen. Heißt: Der 33-Jährige kommt unter strengen Auflagen wie Therapie in eine betreute Wohngemeinschaft. Nicht rechtskräftig.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.