13 Jahre Haft - so lautet das Urteil gegen einen 22-Jährigen, der seiner Ex-Freundin ein Messer in den Hals gerammt hatte. Die Geschworenen stimmten am Dienstagnachmittag in Wels (Oberösterreich) mit fünf zu drei Stimmen für den Mordversuch. Der Verteidiger hatte auf versuchten Totschlag plädiert, sein Mandant hatte sich auch in diesem Sinne schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen sich Bedenkzeit.
Am 17. August 2020 hatte der damals 21-Jährige seine ehemalige Freundin in den frühen Morgenstunden im Stiegenhaus ihres Wohnhauses abgepasst haben. Im Keller versetzte er ihr mit einem Klappmesser einen Stich in den Hals. Als das Opfer zu schreien begann, flüchtete er. Cobra-Beamte nahmen ihn wenig später in der Wohnung des Vaters fest. Das Messer lag - entsorgt vom Vater des Angeklagten - in der Traun.
Motiv der Attacke dürfte die Trennung des Paares - es gibt ein gemeinsames Kind, die Frau war mit einem zweiten schwanger - gewesen sein. Zudem hatte sie eine neue Beziehung. Auch ein Vergewaltigungsvorwurf war erhoben worden, das Verfahren wurde aber eingestellt.
Der Angeklagte berief sich in den beiden Verhandlungstagen immer wieder auf Erinnerungslücken beziehungsweise machte von seinem Recht Gebrauch, Fragen nicht beantworten zu müssen. Nur so viel sagte er, dass er zu einer Aussprache über die Chancen einer Wiederaufnahme der Beziehung und wie es mit dem gemeinsamen Kind weitergehen solle, mit seiner Ex in den Keller gegangen sei. Plötzlich habe er das Messer in der Hand gehabt. Der Stich sei aus Wut, Trauer und Frustration erfolgt. Als das Opfer schrie, habe er ihm kurz den Mund zugehalten.
Aussagen mehrfach geändert
Anfänglich hatte die Staatsanwaltschaft nur wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ermittelt. Nachdem der Verdächtige in einer Einvernahme erklärt haben soll, der Tod der Ex wäre ihm egal gewesen, wurde er wegen Mordversuchs angeklagt. Er änderte mehrmals seine Aussagen. Anfangs leugnete er überhaupt die Tat, dann legte er ein Geständnis ab, später verübte er in der U-Haft einen Selbstmordversuch, danach konnte er sich an nichts mehr erinnern. Bei einer späteren Tat-Rekonstruktion machte er detaillierte Angaben über den Vorfall, sprach allerdings davon, dass er dem Opfer mit seinem Messer nur einen „Piekser“ versetzt habe.
Das (der Stich in den Hals, Anm.) geht nur mit gewolltem, gezielten Zustechen mit Kraft.
Der Gutachter vor Gericht
Opfer hatte „unglaubliches Glück“
Das Gerichtsmedizinische Gutachten hingegen ergab, dass der Stich in den linken Hals der Frau etwa acht Zentimeter tief und bis zu den Knochen der Halswirbelsäule erfolgte. „Das geht nur mit gewolltem, gezielten Zustechen mit Kraft“, schilderte der Experte. Dabei sei ein Nervenbündel durchtrennt worden, was zu einer Beeinträchtigung des linken Armes geführt habe. Ob daraus ein dauerhafter Schaden entstanden sei, könne nicht vorhergesagt werden, dazu sei eine neurologische Untersuchung nach ein bis zwei Jahren notwendig. Jedenfalls habe die Frau „unglaubliches Glück“ gehabt, dass nicht eine Halsschlagader durchtrennt wurde, denn das wäre mit potenzieller Lebensgefahr verbunden.
Die Unbescholtenheit des Angeklagten sowie die Tatsache, dass es bei dem Tötungsversuch geblieben ist, wertete der Richter strafmildernd. So blieb er mit 13 Jahren auch im unteren Bereich des Strafrahmens, der zwischen zehn und 20 Jahre bzw. lebenslänglich liegt.
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