Das, was ein Verteidiger den „kleinen Dienstweg“ nennt, ist für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA schlicht Amtsmissbrauch. Dann nämlich, wenn der Bankdirektor für Kunden auf deren Bitte die Steuererklärungen erledigte und Nachfrage bei Fußball-Freunden, die Finanzbeamten sind, hielt.
„Die Bevölkerung muss auf eine unbefangene und ordnungsgemäße Amtsausübung im Rahmen der österreichischen Finanzverwaltung vertrauen“, zitiert der Oberstaatsanwalt der WKStA einen Erlass. Und das sei hier gröblichst vernachlässigt worden. Etwa bei Abfragen betreffend Alleinerzieherabsetzbeträge und Ähnliches: „Die Daten sind so sensibel wie das Bankgeheimnis!“
Zugriffe „ohne dienstliche Notwendigkeit“
Insgesamt rund 60 Zugriffe „ohne dienstliche Notwendigkeit“ klagt er an. Und: Der Bankdirektor agierte wie ein Steuerberater, ohne dafür berechtigt zu sein. Dass ein Finanzer bei der Hausdurchsuchung einen USB-Stick zerbrach und ins Klo spülte, machte die Sache auch nicht unverdächtiger. Doch auf dem Datenträger waren - Intimfotos einer Geliebten ...
Diversion mit Geldbußen
Man diskutierte ein wenig herum - „Am Land freuen sich vor allem ältere Kunden über ein Extra-Zuckerl an Service von Menschen, denen sie vertrauen“ - und einigte sich schließlich auf die vom Richter empfohlene „Verantwortungsübernahme“. Damit war der Weg für eine Diversion frei, die mit Geldbußen endete.
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