Schon vor Wochen waren es 10.000 Seiten Akten, unzählige Mails wurden durchforstet und lange Listen mit Auskunftspersonen abgearbeitet - es geht um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Causa Ischgl. Ein Jahr und zwei Monate nach dem Abreise-Chaos, dem Covid-Infektionen in halb Europa folgten, ist die reine Ermittlungsarbeit getan.
„Diese Auskunft habe ich jedenfalls von der Staatsanwaltschaft erhalten“, sagt Hubert Stanglechner, der als Verteidiger des Landecker Bezirkshauptmannes Markus Maaß fungiert.
Vorhabensbericht als nächster Schritt
Vom Ermittlungsabschluss wollte die Staatsanwaltschaft aber noch nicht reden – wohl deshalb, weil dazu der nächste und noch nicht erfolgte Schritt gehört: die Erstattung eines Vorhabensberichtes an das Justizministerium. Vereinfacht: Bei großem öffentlichen Interesse (wie im Fall Ischgl gegeben), muss die Staatsanwaltschaft darlegen, wie sie weiter vorzugehen beabsichtigt. Das Ministerium kann die Frage nach Anklageerhebung oder Einstellung per Weisung verfügen.
Vorwurf: Unkoordinierte Abreise mitverursacht
Zurück zum folgenschweren 13. März 2020: Gegen Bezirkshauptmann Maaß und zwei höhere BH-Beamte wurde ermittelt, weil man trotz Kenntnis von der beabsichtigten und vom Bundeskanzler um 14 Uhr verkündeten Quarantäne die erforderlichen Vorkehrungen nicht getroffen haben soll. Die Folge, so der Vorwurf, sei eine überstürzte Abreise Tausender Skiurlauber gewesen, in vielen Autos fuhr das Virus damals wohl mit. Seither hat Ischgl die Rolle des „Corona-Sündenbocks“.
Anwalt sieht Entlastung
Stanglechner sieht zumindest die Bezirkshauptmannschaft entlastet: „Bereits im Bericht der unabhängigen Expertenkommission vom 12. Oktober des Vorjahres wurde festgestellt, dass es wegen der Ankündigung der Quarantäne durch den Bundeskanzler in seiner Pressekonferenz zu Panikreaktionen und einer überstürzten Abreise von Gästen und Mitarbeitern kam.“ Nach Ansicht der Kommission gebe es keine Anhaltspunkte, dass ohne diese Ankündigung des Bundeskanzlers die Abreise derart chaotisch verlaufen wäre.
„Weder verursacht noch dafür verantwortlich“
„Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Innsbruck zeigen, dass mein Klient die kritisierten Vorfälle bei der Abreise aus Ischgl weder verursacht hat noch dafür verantwortlich ist“, betont Stanglechner. Er geht davon aus, dass der Verdacht letztlich als „haltlos“ gewertet wird. Ermittelt wurde übrigens auch gegen den Ischgler Bürgermeister Werner Kurz. Für alle Personen gilt die Unschuldsvermutung.
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