Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat am Mittwochabend in der „ZiB 2“ mit Armin Wolf über seinen Beschuldigtenstatus bei Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen mutmaßlicher Falschaussage gesprochen und dabei zum wiederholten Male einen Rücktritt ausgeschlossen. Er könne sich „beim besten Willen nicht vorstellen“, dass ihn ein Gericht verurteilen würde. Einen möglichen Schuldspruch würde der Bundeskanzler jedenfalls „absurd“ finden.
Er habe stets versucht, die Fragen im U-Ausschuss wahrheitsgemäß zu beantworten. Nun werde „auf jedem Wort“ herumgeritten, beklagte der Kanzler. Er habe immer gesagt, dass Schmid (Thomas Schmid; Anm.) ein Kandidat für den ÖBAG-Chefposten sei.
Entscheidung lag beim Finanzminister
„Es geht ja sogar aus den SMS hervor, dass meine Aufsichtsrats-Vorschläge nicht zum Zug gekommen sind. Das ist ja der ultimative Beweis dafür, dass ich es nicht entschieden habe“, sagte Kurz. Immer wieder warf der Kanzler dem Interviewer Wolf vor, ihn falsch zu zitieren. Angesprochen auf die zahlreichen Chats, die belegen würden, wie sehr Kurz in die Umwandlung der ÖBIB in die ÖBAG eingebunden gewesen sei, antwortete Kurz: „Ja, ich war eingebunden.“ Wichtiger sei aber die Frage der Entscheidung, die beim Finanzminister gelegen sei (damals Hartwig Löger (ÖVP), Anm.).
„Bewusst aufgeheize Stimmung“ im U-Ausschuss
Im U-Ausschuss habe er ausgesagt, dass Minister solche Vorschläge immer wieder mit dem Kanzler besprechen würden. Der U-Ausschuss sei zudem „kein freundliches Gespräch“, sondern dort würde von der Opposition eine „bewusst aufgeheizte Stimmung“ erzeugt, um „eine Falschaussage zu lukrieren“. Er habe aber nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet und weise zurück, vorsätzlich etwas Falsches gesagt zu haben.
Kurz hat noch nie Rücktritt verlangt
Er selbst habe nie von einem Politiker, dem etwas vorgeworfen werde, den Rücktritt verlangt. „Technisch gesehen“ handle es sich um ein Einzelrichterverfahren und insofern werde er „selbstverständlich nicht zurücktreten“, nur weil es einen Strafantrag gebe. Darauf entgegnete Wolf, dass es sich bei den Vorwürfen um kein Bagatelldelikt handle und eine Höchststrafe von bis zu drei Jahren Gefängnis möglich wären.
Kanzler wittert Kampagne gegen seine Person
Daraufhin holte Kurz etwas aus und witterte eine gezielte Kampagne gegen ihn. „Das Ziel hinter all dem ist, ,Kurz muss weg‘“, sagte er. Seit er Bundeskanzler sei, werde versucht, ihn „irgendwie aus dem Amt zu befördern“. Er habe sicher nicht immer alles richtig gemacht, aber er habe bestimmt keine Falschaussage gemacht. „Ich bin zweimal mit meinem Team gewählt worden und ich werde mir das nicht gefallen lassen“, so der Kanzler.
Auch gegen den Kabinettschef von Kurz, Bernhard Bonelli, wird wegen Falschaussage ermittelt. Kurz und Bonelli sollen im Ibiza-U-Ausschuss mehrere widersprüchliche Aussagen getätigt haben. Hintergrund ist die Bestellung von Thomas Schmid zum Chef der ÖBAG. Beide haben vor dem Ausschuss erklärt, dass sie in ebendiese Bestellung nicht eingebunden gewesen seien.
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