Experte erklärt:

Warum Impfverweigerern die Kündigung droht

Österreich
14.05.2021 08:02

Jenen Personen, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollen, droht im schlimmsten Fall die Kündigung am Arbeitsplatz. Zwar müssten vorher noch weitere Maßnahmen zur Vermeidung einer Ansteckung erfolgen, im Endeffekt sei dies jedoch die letzte Konsequenz, erklärt Arbeitsrechtsexperte Franz Marhold.

Die Impfbereitschaft im Land ist zuletzt wieder etwas gestiegen - mittlerweile gibt mit 52 Prozent mehr als die Hälfte der Bevölkerung an, sich sicher impfen zu lassen. Da jedoch noch immer viele eine Impfung kategorisch ablehnen, stellt sich die Frage, wie man mit Impfverweigerern im Arbeitsumfeld umgehen soll. 

Für viele Österreicher noch immer undenkbar - eine Impfung gegen das Coronavirus (Bild: Alexander Schwarzl)
Für viele Österreicher noch immer undenkbar - eine Impfung gegen das Coronavirus

Fürsorgepflicht der Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter und Kunden zu schützen - dies trifft insbesondere auch in Pandemiezeiten zu. Er muss also dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus gegeben sind.

Niemand darf gezwungen werden
Eine Impfpflicht - also faktisch einen Zwang - darf der Arbeitgeber zwar nicht aussprechen, sollte sich ein Mitarbeiter jedoch nicht impfen lassen wollen, droht im schlimmsten Fall dennoch die Kündigung, wie der Arbeitsrechtsexperte der Wirtschaftsuniversität Wien am Freitag gegenüber dem Ö1-„Frühjournal“ erklärte.

Kündigung im Extremfall
Bevor dies eintritt, müssen aber alle Präventionsmaßnahmen wie Homeoffice, Trennwände oder auch ein eigenes Arbeitszimmer ausgeschöpft sein. Wenn dann als einziges Mittel zur Vermeidung einer Ansteckung nur noch die Impfung übrig bleibt und diese daraufhin verweigert wird, „kann das zur Kündigung führen“, so Marhold.

Besser nicht lügen
Der Arbeitgeber hat zudem das Recht, nach dem jeweiligen Impfstatus zu fragen. Besonders in diesem Fall lohnt sich eine Lüge jedoch nicht: Denn eine solche wäre „auf jeden Fall ein Kündigungsgrund“, so der Experte.

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