Mückstein stellt klar:

Sputnik und Sinopharm gelten nicht für Grünen Pass

Österreich
14.05.2021 14:51

Für den österreichischen Grünen Pass, der das Ticket ins Café oder Freibad sein wird, gilt nicht jeder Corona-Impfstoff. Das Gesundheitsministerium stellte am Freitag klar, dass nur die in der EU zugelassenen Impfstoffe akzeptiert werden. Wer sich im Ausland mit dem russischen Impfstoff Sputnik V oder dem chinesischen Sinopharm impfen hat lassen, muss also trotzdem einen negativen Test vorweisen. Eine „Nachimpfung“ empfiehlt das Gesundheitsministerium derzeit nicht.

Als „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ gelten Belege über eine überstandene Infektion während der vergangenen sechs Monate, aktuelle negative Antigen- oder PCR-Tests sowie eine Impfung „mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19“, heißt es in der Verordnung. Dazu zählen „jene Impfstoffe, die von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen worden sind“, betont das Ministerium. Das umfasst derzeit Biontech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca sowie Johnson & Johnson.

Gesundheitsminister Mückstein (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Gesundheitsminister Mückstein

Serbische „Impf-Touristen“ müssen weiter testen
In Serbien etwa konnten sich zwischenzeitlich auch Ausländer, also auch Österreicher, impfen lassen. Dort wurden allerdings auch Sputnik V und Sinopharm gespritzt - wer diese Impfstoffe bekommen hat, gilt in Österreich nun nicht als geimpft im Sinne des Grünen Passes und muss sich trotzdem vor dem Gasthausbesuch testen lassen.

„Nachimpfung“ (noch) nicht empfohlen
„Das breit gefächerte Testangebot steht selbstverständlich auch jenen Menschen zur Verfügung, die sich freiwillig mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff haben impfen lassen“, erklärt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). „Dass sich diese noch einmal mit einem EMA-zugelassenen Impfstoff impfen lassen, können wir derzeit noch nicht empfehlen. Dafür gibt es aktuell nicht genügend wissenschaftliche Daten.“

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