Nur kurz an der Tankstelle halten, im Shop einkaufen, schnell etwas trinken oder sein Auto aussaugen. Eigentlich ganz normal, doch zahlreichen „Krone“-Lesern flatterte eine absurde Strafe ins Haus. 180 Euro (!) Bußgeld. Begründung: Mehr als 15 Minuten darf keiner sein Fahrzeug im Tankstellenbereich abstellen.
Zahlreiche Leser wandten sich nach dem Besuch der Shell-Tankstelle in der Heiligenstädter Straße 60 im 19. Bezirk an die „Krone“. Nachdem sie dort im Shop etwas gekauft oder ihr Auto gereinigt hatten, erhielten sie einige Tage später eine saftige Strafe der Parkraumüberwachungsfirma T1.
Erklärung im Schreiben: Die erlaubte Parkdauer von 15 Minuten wurde überschritten. Und daher eine Besitzstörung. Aber daran, sagt Felix K. (Name geändert), sei er völlig schuldlos: „Ich musste lange vor dem Tankstellenshop sowie an der Kassa warten.“
Sayed Hussain soll das Bußgeld zahlen, weil er länger als eine Viertelstunde sein Auto aussaugte. Eine Sprecherin von Shell erklärt, Kamerabilder würden belegen, dass Herr Hussain seinen Pkw nach der Waschstraße parkte, um mit einem anderen Lenker zu plaudern.
Die Tankstelle wurde zu einem Jugendtreff. Wir strafen nur jene, die sich dort längere Zeit ohne Dienstleistung aufhalten.
Sprecher der T1 Parkraumüberwachung
„Stimmt nicht“, kontert der Wiener. Auf den Überwachungsbildern wäre sein Auto von einem Pkw verstellt gewesen. Die Kamera hätte nicht erkennen können, dass er es weiter reinigte. T1 teilte mit, dass nur jene gestraft würden, die sich vor Ort länger ohne Dienstleistung aufhalten.
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