Am 19. Mai werden die Corona-Maßnahmen auch im kirchlichen Bereich gelockert. So ist etwa der Gemeindegesang wieder erlaubt, er ist aber „in Hinblick auf dessen Dauer und Umfang zu reduzieren“. Für das Chorsingen im Gottesdienst muss nachgewiesen werden, dass die Sänger geimpft, getestet oder genesen sind. Masken brauchen sie keine, aber zwei Meter Abstand müssen sie einhalten. Für Taufen, Trauungen und Begräbnisse (am Friedhof) fällt zudem die Limitierung der Personenzahl.
Die allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste bleiben - ebenso wie für Erstkommunion und Firmung - bestehen, ein Präventionskonzept ist nötig. Dazu zählen etwa die FFP2-Masken- bzw. Abstandspflicht.
FFP2-Maskenpflicht auch bei Messen im Freien
Auch bei katholischen Gottesdiensten im Freien müssen weiterhin FFP2-Masken getragen werden, erläuterte der für Liturgie zuständige St. Pöltner Weihbischof Anton Leichtfried am Freitag. Fronleichnams-Prozessionen (am 3. Juni) können stattfinden, wenn der Zwei-Meter-Abstand zwischen Haushaltsfremden gewährleistet ist.
Die Rahmenordnung, in der die katholische Kirche ihre Corona-Regelungen festgehalten hat, wird die Bischofskonferenz in den nächsten Tagen anpassen, betonte Leichtfried. Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) stimmte sich im Vorfeld mit allen Kirchen und Religionsgemeinschaften über die Anpassungen bei öffentlichen Gottesdiensten ab.
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