Im Rechtsstreit mit Doppel-Olympiasiegerin Caster Semenya muss sich die Schweiz den Fragen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellen. Wie das Straßburger Gericht am Montag mitteilte, wurde die Schweiz bereits Anfang des Monats über Semenyas Beschwerde informiert. Der Fall wird demnach vorrangig behandelt.
Die 30-jährige Südafrikanerin wirft der Schweiz Verstöße gegen den Schutz vor Diskriminierung und herabwürdigender Behandlung sowie Missachtung ihres Privatlebens vor. Auch die Rechte der Leichtathletin auf fairen Prozess und wirksame Beschwerde seien nicht geachtet worden. Im vergangenen Herbst hatte die zweifache 800-m-Olympiasiegerin vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne eine Niederlage hinnehmen müssen. Es hatte ihre Beschwerde zurückgewiesen, mit der Semenya gegen eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) vorgegangen war.
Im Kern des Rechtsstreits geht es um eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes „World Athletics“ zum Testosteron-Limit für Mittelstrecken-Läuferinnen mit intersexuellen Anlagen. Die Regel verlangt, dass Semenya ihren natürlichen Testosteron-Wert durch Medikamente senkt - die dreifache Weltmeisterin lehnt das ab. Für den Verband gehört Semenya zu den „biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten“. Sie darf nicht bei Bewerben zwischen 400 m und einer Meile starten.
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