Ein 16-Jähriger, der ursprünglich im Verdacht stand, am Wiener Terroranschlag vom 2. November beteiligt gewesen zu sein, wurde Dienstag Nachmittag aus der U-Haft entlassen. Das Oberlandesgericht Wien gab einer Haftbeschwerde statt, weil sich dieser Verdacht „auch aus polizeilicher Sicht“ nicht bestätigt bzw. konkretisiert habe. Weil aber weiter der Verdacht bestehe, dass der Jugendliche IS-Mitglied ist, muss er nun eine Reihe von Deradikalisierungs-Auflagen erfüllen.
Dem Verfassungsschutz ist es, selbst mithilfe von Europol, nicht gelungen, den Handycode des jungen Kosovo-Albaners zu knacken. Er selbst weigerte sich, den Code zu verraten und bei den Vernehmungen auch sonst stets schweigsam, berichtet die „Presse“ in ihrer Mittwoch-Ausgabe. Aber „trotz des bislang nicht entsperrten Telefons“ - wie es im Beschluss des Drei-Richter-Senats des OLG heißt - habe sich der Verdacht, er sei am Wiener Terroranschlag beteiligt gewesen, nicht erhärtet.
Weiterhin Verdacht auf IS-Mitgliedschaft
Da jedoch weiterhin der Verdacht besteht, dass er IS-Mitglied ist - wofür fünf Jahre Haft drohen -, wurde ihm ein engmaschiges Deradikalisierungsprogramm auferlegt: Der 16-Jährige muss bei seinen Eltern wohnen und darf seinen Bruder nur in Beisein von Betreuern der für Deradikalisierungsprogramme zuständigen Vereine Neustart oder Derad bzw. der Beratungsstelle Extremismus treffen. Denn auch sein Bruder steht unter Verdacht, ein Islamist zu sein.
Zudem darf der 16-Jährige nur in Derad-Begleitung in Moscheen gehen und muss regelmäßig Termine mit Derad oder Neustart wahrnehmen. Der Verein Derad hatte auch den späteren Attentäter von Wien nach seiner Haftentlassung betreut, was dem Programm Kritik von Innenminister Nehammer einbrachte.
„Eltern lehnen Tendenzen der Radikalisierung strikt ab“
Zu den Eltern hält das OLG in seinem Beschluss fest: „Die Beratungsstelle Extremismus bestätigt den allseitigen Eindruck, dass die Eltern des Jugendlichen gefestigt wirkende liberale Haltungen vertreten, in ihrem eigenen religiösen Zugang unauffällig sind, die Tendenzen der Radikalisierung ihrer Söhne strikt ablehnen und kooperativ und willens erscheinen, jede Unterstützung anzunehmen, um derartigem Gedankengut des Beschuldigten entgegenzusteuern.“
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