Paukenschlag in Österreichs Fußball: Die heimische Bundesliga hat in der Causa Jürgen Werner ein Disziplinarverfahren gegen den LASK eröffnet! Die Oberösterreicher konnten die medial aufgekommenen Vorwürfe zu Verstößen gegen das Dritteigentumsverbot an Spielerrechten in einer ersten offiziellen Stellungnahme offensichtlich nicht ausreichend entkräften, woraufhin nun der Senat 5 der Bundesliga die Untersuchung der Angelegenheit auf die nächste Stufe hebt ...
Der Frühling bleibt damit eine irgendwie verzichtbare Jahreszeit für den LASK - gab es doch bereits im vergangenen Jahr große Aufregung um die Oberösterreicher, weil man das wegen Corona verhängte Verbot von Mannschaftstrainings ausgehebelt hatte und dafür u.a. mit Punkteabzügen bestraft worden war. Abgesehen davon war man nach dem Wiederanpfiff der Corona-bedingt unterbrochen gewesenen Saison in ein extremes Form-Tief abgestürzt - wie übrigens auch im heurigen Frühling, in dem sportlich gesehen nur wenig funktionieren wollte …
Als wäre dies noch nicht genug, kamen nun Ende April jene Vorwürfe gegen den früheren Spielervermittler und nunmehrigen LASK-Vizepräsidenten Werner auf, wonach dieser unerlaubterweise zur Gänze oder zumindest teilweise Eigentümer der Transferrechte von mehr als 40 LASK-Spielern gewesen wäre. Vor 2015 war dies zwar noch erlaubt, danach aber explizit nicht mehr. Werner selbst wies und weist die Anschuldigungen freilich zurück: „Ich halte fest, dass aktuell weder ich noch irgendeine Firma wirtschaftlicher Eigentümer eines LASK-Spielers ist. Sämtliche Transferrechte aller Spieler des LASK liegen beim LASK.“
„Nach Prüfung der erhaltenen Unterlagen hat der Senat 5 weitere Nachfragen gestellt“, gab die Bundesliga am Dienstagnachmittag bekannt. Zur vertiefenden Prüfung und Durchführung von Zeugeneinvernahmen habe man daher „ein Disziplinarverfahren gegen den LASK wegen eines möglichen Verstoßes gegen die “Third-Party-Ownership"-Regelung eingeleitet. Der LASK hat nun bis zum 1. Juni Zeit zur Stellungnahme sowie die Möglichkeit einer persönlichen Anhörung.
In welche Richtung mögliche Sanktionen gehen könnten, ist völlig offen, da es einen Verstoß gegen das TPO-Verbot bisher in Österreich nicht gab. An der Senats-Sitzung am Dienstag nahm mit Stefan Lutz übrigens auch ein Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater teil, der geschäftlich seit Jahren eng mit LASK-Präsident Siegmund Gruber verbunden ist. Lutz enthielt sich bei der Abstimmung über die weitere Vorgangsweise der Stimme. Für eine Entscheidung benötigt es jedenfalls eine einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden Thomas Hofer-Zeni den Ausschlag.
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