Impfgegner haben online ein Branchenverzeichnis gestartet, in dem Anbieter gelistet sind, die „ausdrücklich auf einen Impfnachweis“ sowie auf das Vorlegen eines negativen PCR-Tests verzichten. Darunter finden sich auch Ärzte oder Lokale, bei letzteren gelten ab Mittwoch die sogenannten 3G - getestet, genesen oder geimpft - als Eintrittsschlüssel. Eintragen kann sich quasi jeder via Formular.
animap.at versteht sich als „Branchenverzeichnis für alle“, die „ausdrücklich“ auf einen Impfnachweis verzichten. Rund 1000 Unternehmen sind derzeit auf der Seite der Impf- und Testgegner gelistet, darunter auch zahlreiche Anbieter, für die kein 3G-Nachweis erforderlich ist, beispielsweise Handwerker oder Tierfuttergeschäfte. Allerdings waren am Dienstagnachmittag auch mehr als 30 Gastronomiebetriebe angeführt, dazu kamen Sportanbieter, die ab Mittwoch nur von getesteten, von Covid-19-genesenen oder gegen Covid geimpften Personen betreten werden dürfen.
Außerdem fanden sich Ärzte im Verzeichnis. Von der Österreichischen Ärztekammer hieß es auf APA-Nachfrage, dass jeder einzelne Fall nun geprüft wird. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass jeder die Eintragungen durchführen kann. Gegebenenfalls befasst sich dann der Disziplinarausschuss mit Medizinern, die sich als Gegner der Maßnahmen positionieren.
Betreiber warnen vor drohender „Impfapartheid“
Laut futurezone.at hat das Verzeichnis seinen Ursprung in der Schweiz und wird von einer Bewegung betrieben, die sich gegen Corona-Beschränkungen richtet. Auf der Website heißt es dazu: „Als Folge von Corona und dem politischen Umgang mit diesem Virus bilden sich in der Bevölkerung immer tiefer werdende Gräben. Mit dem geplanten Impfpass werden in naher Zukunft all jene Menschen benachteiligt und ausgegrenzt, welche sich aus gesundheitlichen Bedenken keinen dieser unerforschten Covid-19 Impfstoff (sic!) spritzen lassen wollen. Die Antwort auf diese drohende Impfapartheid lautet animap.at.“
Strafen für Kunden und Unternehmen
Aus dem Gesundheitsministerium hieß es, dass die Bundesländer und die lokalen Gesundheitsbehörden im Rahmen der aktuellen Öffnungsverordnung Kontrollen durchführen werden. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist verpflichtend. Das Ministerium betonte darüber hinaus, dass es sich bei einem Verstoß gegen die Maßnahmen nicht nur um eine unnötige Gefährdung von Mitmenschen handelt, sondern auch um eine Verwaltungsübertretung. Diese sieht für Kundinnen und Kunden bis zu 500 Euro Strafe vor und für Unternehmen bis zu 3600 Euro.
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