Das Landesverwaltungsgericht OÖ hat einer Maskenverweigerin jetzt recht gegeben, die nach einer Demo in Vöcklabruck eine Geldbuße aufgebrummt bekommen hatte. Begründung: Der umstrittene Arzt, der ihr ein Attest ausgestellt hatte, durfte das damals noch.
Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hatte den Befreiungsschein des umstrittenen Arztes aus dem Salzkammergut, gegen den ein Verfahren der Ärztekammer läuft, nicht akzeptiert. Und 250 Euro Verwaltungsstrafe wegen Nicht-Tragens des Mund-Nasen-Schutzes bei der Demo im Jänner verhängt.
Arzt ging nach Afrika
Die Frau ließ das nicht gelten und ging zum Verwaltungsgericht OÖ. Und bekam hier, obwohl „man die Bedenken teilt“, recht. Weil der Arzt, der angeblich inzwischen in Afrika ist, damals noch Masken-Befreiungsatteste ausstellen durfte.
Ob nur aus Gefälligkeit oder aus tatsächlichen gesundheitlichen Gründen sei dabei nicht relevant. Damit ist die Strafe aufgehoben.
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