Das Gesundheitsministerium hat eine Novelle des Epidemie- und des Covid-Maßnahmengesetzes erarbeitet, mit der der Grüne Pass umgesetzt wird. Datenschützer sowie FPÖ und NEOS üben daran jedoch scharfe Kritik. Hauptkritikpunkt: In der Novelle ist auch eine großangelegte Sammlung von Daten fast aller Bürger vorgesehen. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) beruhigt: „Datenschutz ist uns sehr wichtig. Wo Datenschutzbedenken sind, wird man das prüfen, aber ich gehe davon aus, dass die Daten zentral im Gesundheitsministerium gut aufgehoben sind.“
„Nachdem man gesehen hat, dass während der Pandemie die Daten nicht optimal vorhanden waren, um Einschätzungen treffen zu können, stellen wir das nun auf neue Beine. Persönliche Gesundheitsdaten müssen geschützt werden, aber natürlich wollen wir etwa wissen, ob Personen, die schon Covid-19 gehabt haben, sich wieder infizieren können“, begründet Mückstein. Und fügt hinzu: „Dazu sind solche Verschränkungen wichtig, genauso wie die Anonymisierung wichtig ist.“
Schon in zweieinhalb Wochen - ab dem 4. Juni - soll der Grüne Pass auf nationaler Ebene starten. Der Nachweis wird dann per QR-Code erfolgen, bestätigte Mückstein am Dienstag. Die heimische Umsetzung soll auch bereits dem für Ende Juni angekündigten EU-weiten QR-Code entsprechen.
Video: Start für Grünen Pass schon in zweieinhalb Wochen
Geimpfte und Erkrankte werden zusammengeführt
Konkret werden die in der ELGA-Infrastruktur vorgenommenen Impfungen in ein anderes Register, das Epidemiologische Meldesystem (EMS), kopiert. In dieser Datenbank werden damit Covid-19-Erkrankte mit geimpften Personen zusammengeführt, womit dort fast die gesamte österreichische Bevölkerung abgebildet sein wird.
Plattform warnt: „Fast alle unsere Lebensbereiche werden durchleuchtet“
Dabei bleibt es aber nicht: In diesem Register soll eine Verbindung von aktuellen und historischen Daten über das Erwerbsleben, das Einkommen, etwaige Arbeitslosigkeiten, den Bildungsweg, Reha-Aufenthalte und Krankenstände einer Person vollzogen werden. „Fast alle unserer Lebensbereiche werden in dieser Datenbank durchleuchtet werden“, warnte die Grundrechts-Plattform epicenter.works am Mittwoch in einer Stellungnahme zum Gesetz und drohte mit einer Verfassungsklage, sollte dieses Gesetz beschlossen werden.
Ministerium kontert: „Effektives Pandemiemanagement“
Das Gesundheitsministerium begründet das geplante Register mit der Schaffung eines „effektiven Pandemiemanagements“. Es gebe zunehmend Hinweise auf sogenannte „Impfdurchbrüche“ und „Ausbruchscluster“, die mit den verfügbaren Daten nicht nachvollzogen bzw. aufgeklärt werden können. Um hier passende Maßnahmen zu setzten, sei eine Übermittlung von Daten aus dem zentralen Impfregister und deren Verschneidung mit den Daten des EMS-Registers unumgänglich, heißt es in der Gesetzesbegründung. Durch die Verknüpfung von Informationen aus anderen Registern könnten neue Erkenntnisse „von großem Wert in Bezug auf Covid-19 gewonnen werden“.
„Sensible Daten mit fast willkürlichen Lebensbereichen verknüpft“
Die Daten, die gesammelt werden sollen, betreffen unter anderem Anzahl und durchschnittliche Dauer von Krankenständen, Rehabilitationsaufenthalte, die höchste abgeschlossene Ausbildung, Erwerbsverläufe, Arbeitsmarktstatus, Einkommen und Arbeitsort. Mit diesem Register entstehe praktisch eine Datenbank über annähernd die gesamte Bevölkerung, welche sensible Gesundheitsdaten mit „fast willkürlichen Lebensbereichen verknüpft“, kritisieren die Datenschützer.
Mit höchstgerichtlicher Prüfung wird gedroht
Angesichts dieser Datenfülle sei die vorgesehene Pseudonymisierung „gänzlich wirkungslos, da Menschen anhand der Kombination der Merkmale in dieser Datenbank eindeutig identifizierbar werden“. „Diese Datenverarbeitung ist weder durch den Zweck des Registers gedeckt, noch ist diese Verarbeitung verhältnismäßig. Sollte dies nicht korrigiert werden, überlegen wir, eine höchstgerichtliche Prüfung dieser Datenverarbeitung anzustreben.“
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