Prozess in Dresden
Tödlicher Messerangriff: Lebenslang für Islamist
Der Angeklagte hielt es für eine „schwere Sünde“ und wollte ein homosexuelles Paar mit dem Tod bestrafen. Nach dem Messerangriff am Abend des 4. Oktober 2020 in der Dresdner Altstadt war ein 55-jähriger Mann aus Krefeld tot, sein 53-jähriger Partner schwer verletzt. Nun musste sich ein 21-jähriger Syrer vor Gericht verantworten. Er wurde wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Bluttat war mit zuvor gekauften Küchenmessern durchgeführt worden. Laut Anklage hatte der junge Mann seit Jahren einen Anschlag in Deutschland geplant. Aber wegen einer Inhaftierung musste sich der 21-Jährige ein wenig gedulden.
Nach der Bluttat konnte der Attentäter zunächst unerkannt entkommen. Knapp drei Wochen später wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Dresdner Innenstadt gefasst - in seinem Rucksack befand sich ein Schinkenmesser. Die Bundesanwaltschaft forderte im Sinne der Anklage die Höchststrafe und eine Sicherungsverwahrung. Dem schlossen sich Anwälte des überlebenden Opfers und der Schwester des Toten an. Auch die Verteidigung sah die Vorwürfe als bewiesen an, plädierte aber wegen der nötigen „Nachreife“ ihres zur Tatzeit 20 Jahre alten Mandanten für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.
Täter galt als Gefährder, stand unter Beobachtung
Bei dem Angreifer handelt es sich übrigens um einen bereits zuvor als islamistischer Gefährder eingestuften Mann. Er wurde erst wenige Tage vor dem Anschlag aus dem Jugendstrafvollzug entlassen und überwacht, weil er weiter als gefährlich galt. Dennoch konnte der Syrer, der 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam, seinen Plan in die Tat umsetzen.
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