Wegen „grob fahrlässiger Körperverletzung“ ermittelt nach dem OP-Pfusch im Spital Freistadt in Oberösterreich, wo einem Patienten das falsche Bein abgenommen worden war, nun die Justiz. Der verdächtigen Ärztin drohen bis zu zwei Jahre Haft. Dem Patienten (82) wurde am Freitag nun auch schon das zweite Bein abgenommen.
„Es wird auch geprüft, ob es Fehler im System gegeben hat oder jemand seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist“, sagt Ulrike Breiteneder von der Linzer Staatsanwaltschaft, wo die Spitalsleitung aus Freistadt eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht hat. Wie berichtet, soll eine Chirurgin statt dem linken Bein das rechte für die Operation markiert, diesen Vorgang selbst überprüft und dann auch selbst operiert haben. „Wir stehen aber ganz am Anfang der Ermittlungen.“
Schadenersatzforderungen
Neben der strafrechtlichen Aufarbeitung, die nach derzeitigem Stand vor dem Landesgericht Linz stattfinden wird, ist für den Patienten vor allem die Schadenersatzforderung am Zivilrechtsweg wichtig. Bei einem ähnlichen Fall in Tirol war einer Patientin (91), der ebenfalls das falsche Bein abgenommen worden war, beim Strafverfahren ein Teilschmerzensgeld von 5000 Euro zugesprochen worden – die Ärzte erhielten Geldstrafen bis 10.000 Euro.
Wir haben den Patienten beziehungsweise seine Familie über die rechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt. Wir stehen zu unserer Verantwortung und werden auch für Kosten aufkommen.
Dr. Norbert Fritsch, Ärztlicher Leiter des Krankenhauses Freistadt
Patient ist jetzt auf Rollstuhl angewiesen
An Schadenersatz beziehungsweise Schmerzensgeld steht dem Betroffenen jedoch ein Vielfaches zu, vor allem die Abgeltung von vermehrtem Pflegeaufwand, weil der 82-Jährige, der in einem Seniorenheim im Bezirk Freistadt lebt, jetzt vollständig auf einen Rollstuhl angewiesen sein wird.
Spital strebt außergerichtliche Einigung an
„Für solche Fälle wie diesen gibt es aber keine Richtwerte, das muss sehr individuell betrachtet werden“, sagt Amalia Berger-Lehner, Vizepräsidentin des Landesgerichts Linz und Expertin für Zivilrecht. „Wir wollen es aber gar nicht zu einem Prozess kommen lassen und uns außergerichtlich einigen“, entgegnet Jutta Oberweger von der Oberösterreichischen Gesundheitsholding.
Schmerzensgeld muss geprüft werden
Der Wiener Opferanwalt Alfred Boran weiß, dass bei solchen Fällen ein angemessenes Schmerzensgeld schwer erreichbar ist. Für die Familie ist ein Schock-Schmerzensgeld denkbar. Sie wird von der Patienten- und Pflegevertretung des Landes beraten.
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