„Ich kann im Zuge der Ermittlungen die Durchführung einer Hausdurchsuchung bestätigten“, sagt René Ruprecht von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auf „Krone“-Anfrage. Warum dies erst jetzt passiert ist, obwohl die „Krone“ schon im Februar über die Anzeige und den Verdacht berichtet hatte, begründet der Staatsanwalt mit „Ermittlungstaktik“ und, „dass eine Hausdurchsuchung ein massiver Eingriff ins Persönlichkeitsrecht ist“.
Betretungsverbot für Chefinspektor
Laut Ermittlerkreisen habe der betroffene Polizist auch einer freiwilligen Nachschau bei ihm zuhause zugestimmt. Bei der Durchsuchung des Dienstbüros war er nicht dabei, besteht doch ein Betretungsverbot im Polizei-Amtsgebäude in der Nietzschestraße für den 60-Jährigen.
„Helfen freiwillig bei Aufklärung mit“
„Wir unterstützen die Aufklärung der Vorwürfe freiwillig wo wir können“, sagt der Anwalt des Polizisten, Manfred Arthofer, auf „Krone“-Anfrage. „Wir haben sogar das Tablet aus dem Gartenhaus herausgegeben“, so der Advokat, der sicher ist, dass von den Vorwürfen „nichts übrig bleiben wird“.
Black Wings zeigten Ex-Manager an
Bekanntlich wurde der Fall durch eine Anzeige der Black Wings gegen ihren ehemaligen Manager losgetreten, in der behauptet wird, dass der Manager immer wieder den Polizisten aufgefordert habe, etwa Strafzettel oder Radar-Anzeigen „verschwinden zu lassen“. Der „Krone“ liegt ein 43-seitiger Auszug von Chat-Protokollen vor, die beide Seiten schwer belasten - wir berichteten.
VIP-Jahrestickets
Im Gegenzug soll der Polizist über mehrere Jahre kostenlose VIP-Jahrestickets für Eishockeyspiele in Linz erhalten haben. Solche Tickets kosten rund 4000 €. In einem Interview mit der „Krone“ räumte der Beamte ein, gratis zu Spielen gegangen zu sein - die Einladungen seien aber „rein freundschaftlich“ gewesen.
Im schlimmsten Fall droht Pensionsverlust
„Wir werden nachweisen, dass kein Strafzettel verschwunden ist. Denn das hätte der Beamte alleine gar nicht machen können“, sagt Anwalt Arthofer. Sein Mandant bleibt vermutlich bis zum Ende der Ermittlungen suspendiert. Der Polizist muss im schlimmsten Fall mit dem Verlust seiner Beamtenpension rechnen.
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