Nach zahlreichen anderen ÖVP-Politikern steht nun auch die türkise Abgeordnete Michaela Steinacker im Visier der Justiz. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsannahme zu Beeinflussung eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft ersuchte das Parlament um die Aufhebung ihrer Immunität, damit sie strafrechtlich verfolgt werden kann. Die ÖVP weist die Vorwürfe zurück.
Das Parlament erreichte dieser Tage ein Schreiben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, das es in sich hat und auch der „Krone“ vorliegt: Darin ersucht die WKStA, die Immunität der ÖVP-Abgeordneten Michaela Steinacker aufzuheben, damit die Behörden diese strafrechtlich verfolgen können.
Nur Scheinanstellung bei Raiffeisen?
Steinacker steht im Verdacht, das Verbrechen der Untreue und Vorteilsannahme begangen zu haben. Steinacker, die seit Oktober 2013 ÖVP-Abgeordnete ist, war zwischen Juli 2013 und Dezember 2017 als Generalbevollmächtigte der Raiffeisen evolution project development angestellt. Ihr wird vorgeworfen, in diesem Zeitraum zwar Gehalt samt Dienstwagen, persönlicher Assistentin und Büroräumlichkeiten bezogen, jedoch „beinahe ausschließlich“ für die ÖVP gearbeitet zu haben.
Vorwurf der „verdeckten Parteispende“
Die Kosten im Zusammenhang mit Steinackers Beschäftigung seien „zum Zwecke der Verschleierung dieser Vorgänge in der Buchhaltung gezielt versteckt worden“. Eine Hinweisgeberin, die die Korruptionsjäger auf den Plan gerufen hatte, spricht von einer „verdeckten Parteispende“.
Es geht um mehr als 300.000 Euro
Die damaligen Geschäftsführer, gegen die ebenfalls ermittelt wird, hätten „das von ihnen vertretene Unternehmen in einem noch konkret festzustellenden, 300.000 Euro jedenfalls übersteigenden Ausmaß am Vermögen geschädigt“, indem sie Steinacker angestellt hatten und „in einem nicht dem tatsächlichen Arbeitsumfang entsprechenden Umfang entlohnten“, heißt es.
Die ÖVP weist die Vorwürfe zurück. Fritz Ofenauer, türkiser Fraktionsvorsitzender im Immunitätsausschuss, spricht von einem „rein politisch motivierten Auslieferungsbegehren“.
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