Seit bald 20 Jahren ist der mittlerweile 40-jährige Unterkärntner vor Gericht kein unbeschriebenes Blatt. Immer wieder taucht er in Zusammenhang mit Wiederbetätigung, Verbotsgesetz und Neonationalsozialismus auf. Diesmal ging es unter anderem um Nazi-Tattoos und „Sieg Heil“-Grüße am Telefon.
Seine Ex-Freundin wurde vor Kurzem als Bäckerin von Neonazi-Torten mit SS-Symbolen verurteilt, Mittwoch musste auch das 40-jährige Geburtstagskind vor den Geschworenen und Richter Oliver Kriz Platz nehmen. Nicht zum ersten Mal. Schon zweimal wurde der Techniker nach dem Verbotsgesetz verurteilt; der Mann saß wegen seiner offen zur Schau gestellten Gesinnung auch bereits im Gefängnis.
Großen Eindruck dürften Prozesse und Strafen auf ihn jedoch nicht gemacht haben: „Er hat sofort nach der letzten Verurteilung 2012 wieder jahrelang weitergemacht“, sagt Staatsanwältin Karin Schweiger. „Unter anderem zeigte er in seiner Wohnung viele verschiedene Nazi-Devotionalien und ging mit einschlägig bekannten Tätowierungen wie etwa der ,Schwarzen Sonne´ am Rücken ins Freibad von Völkermarkt.“
Dass er am Telefon mit „Sieg Heil“ grüßte, Runen und Reichsflaggen hortete, runden das Bild des unbelehrbaren NS-Sympathisanten ab. Er selbst war teilweise geständig; ob er sich ändern kann, wird die Zeit weisen. Zeit zum Nachdenken hat er nun ja abermals: drei Jahre Haft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!
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