Jahrenlang verhandelt
Schweiz lässt Rahmenabkommen mit der EU platzen
Die Schweiz hat einen geplanten Rahmenvertrag mit der EU über die bilateralen Beziehungen nach sieben Jahren Verhandlungen platzen lassen. Es habe keine Einigung über entscheidende Punkte gegeben, sagte der Schweizer Präsident Guy Parmelin am Mittwoch in Bern. Damit war der Vertragsentwurf, der seit Ende 2018 auf dem Tisch lag, nicht mehrheitsfähig. Die EU bedauerte dies. Ohne Abkommen werde eine Modernisierung der laufenden Beziehungen unmöglich, erklärte die Kommission.
„Der Bundesrat hat festgestellt, dass die Gespräche in drei Bereichen mit der EU nicht zu den nötigen Lösungen geführt haben. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, die Verhandlungen zu beenden“, teilte Parmelin mit.
Bilaterale Verträge bleiben trotzdem bestehen
Die bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz bleiben trotzdem bestehen. Aber die Europäische Union hat diese Woche gewarnt, mit welchen Folgen die Schweiz ohne den Abschluss des Rahmenabkommens rechnen müsse: Es werde keine weiteren Abkommen geben, und ältere Abkommen würden möglicherweise nicht aktualisiert.
„Die Schweiz bleibt zuverlässige Partnerin der Europäischen Union“, versicherte Außenminister Ignazio Cassis. Die Schweiz erwarte, dass die geltenden bilateralen Verträge weiter angewendet und Gespräche über neue Verträge fortgesetzt werden. Die Schweiz bot zudem einen „politischen Dialog“ mit der EU an, um die Zusammenarbeit weiterentwickeln. Zudem will die Schweiz einseitig in bestimmten Bereichen Anpassungen an EU-Recht vornehmen, um Handelshürden zu vermeiden, sagte Justizministerin Karin Keller-Suter.
Seit 2014 verhandelt
Über das Rahmenabkommen wurde seit 2014 verhandelt. Es sollte unter anderem automatische Aktualisierungen regeln und festlegen, wie Streitigkeiten geschlichtet werden. Die Schweiz sah aber neue Vorschriften, die Gewerkschaften, Staatsrechtler und die rechte Partei SVP nicht akzeptieren wollten. Dabei ging es unter anderem um Regeln über Staatshilfen, Maßnahmen zum Schutz der hohen Schweizer Löhne und den Zugang von EU-Bürgern zu Schweizer Sozialkassen.
Bilaterale Verträge mit der EU
Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU, über bilaterale Verträge aber in viele europäischen Projekte eingebunden. Sie hat auch Zugang zum EU-Binnenmarkt und gewährt im Gegenzug die Personenfreizügigkeit. Nach EU-Angaben leben 1,4 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz, und gut 340.000 EU-Bürger pendeln jeden Tag in die Schweiz. Nach Angaben des Außenministeriums leben 67.000 Österreicher in der Schweiz. 400.000 Schweizer leben in der EU.
Der Handel mit der EU macht 60 Prozent des Schweizer Bruttoinlandsprodukts aus, gefolgt von den USA mit knapp zwölf Prozent. Umgekehrt ist die Schweiz für die EU der viertgrößte Handelspartner nach den USA, China und Großbritannien.
Abkommen hätte Zugang zu Binnenmarkt gesichert
Damit setzt die Schweiz das traditionell enge Verhältnis zur Europäischen Union einer Belastungsprobe aus. Das Abkommen hätte der Schweiz den Zugang zum EU-Binnenmarkt gesichert. In zentralen Bereichen gebe es weiterhin substanzielle Differenzen, hieß es zur Begründung. Die Regierung habe deshalb entschieden, das eigentlich bereits ausgehandelte Abkommen nicht zu unterzeichnen.
Österreichs Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) bedauerte den Beschluss. „Die heute kommunizierte Entscheidung des Bundesrats über den Abbruch der Verhandlungen ist sehr bedauerlich. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass der Abschluss des Institutionellen Rahmenabkommens jetzt der richtige Schritt gewesen wäre und für beide Seiten Vorteile bringen würde“, sagte Edtstadler in einer Aussendung. „Die Europäische Union war bis zuletzt bemüht eine gute Lösung für beide Seiten zu finden. Jetzt gilt es die Stellungnahme des Schweizer Bundesrats sorgfältig zu analysieren und über die nächsten Schritte zu beraten.“
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