Im Verdachtsfall gegen einen Welser Unternehmer (54), dem vorgeworfen wird, seit 1996 Kinder und Jugendliche aus der eigenen Familie und der Nachbarschaft missbraucht zu haben, fanden die Einvernahmen der Opfer durch die Staatsanwaltschaft statt. Der Anwalt des Beschuldigten will dabei Widersprüche bemerkt haben, der Verdächtige bleibt dennoch weiter in Untersuchungshaft.
Der Welser Geschäftsmann sitzt seit Anfang April in der Justizanstalt Garsten in U-Haft.Die Staatsanwaltschaft Steyr wirft dem 54-Jährigen unter anderem schweren sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung vor. Mehr als 20 Jahre lang soll er gegenüber Kindern aus seiner Familie und der Nachbarschaft sexuell übergriffig gewesen sein. Acht mutmaßliche Opfer werden angeführt - darunter der Sohn, der Enkel, ein Neffe und eine Nichte.
Chatverläufe zwischen mutmaßlichem Peiniger und Opfer
Laut Lorenz Kirschner, dem Welser Anwalt des Verdächtigen, soll es bei den Opfer-Einvernahmen zu Widersprüchlichkeiten gekommen sein. Unter anderem soll ein inzwischen 21-jähriger Neffe, der ab dem 12. Lebensjahr missbraucht worden sein soll, ausgesagt haben, dass er es „ab und zu nicht wollte“, was der Onkel mit ihm machte. „Also wollte er es zumindest manchmal, was er ja eigentlich bestreitet“, so Kirschner. Außerdem gebe es Chatverläufe in den Monaten nach einer neuerlichen, angeblichen Vergewaltigung im April 2020, in denen der Neffe den Onkel gefragt haben soll, ob er wieder zu ihm kommen könne. Kirschner: „Bitte, das passt doch nicht zusammen!“
Tatbegehungsgefahr
Bei der Staatsanwaltschaft ist man anderer Ansicht und verweist darauf, dass nach wie vor Tatbegehungsgefahr bestehe, weshalb der Verdächtige auch weiterhin nicht auf freiem Fuß sei, sondern hinter Gittern sitze.
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