"Meine Mutter schwört, dass sie ihre Kontodaten nicht bekannt gegeben hat", sagt die Tochter der 88-Jährigen. Dennoch fehlten am Bankkonto der Pensionistin dreimal je 48 Euro – für die angebliche Teilnahme an einer Lotterie. Durch Interventionen bei der Bank konnten die Abbuchungen stets rückgängig gemacht werden. Andere Opfer passen nicht so gut auf.
Laut Andreas Oberlechner, Konsumentenschützer bei der AK Tirol, gibt es "fast täglich Anfragen" wegen dubioser Telefon-Keiler. Alarmierend: Der Experte hält es für möglich, dass im Fall der 88-Jährigen Abbuchungen erfolgten, obwohl sie ihre Kontodaten am Telefon gar nicht genannt hat: "Es gibt inzwischen Firmen, die mit solchen Daten handeln. Vielleicht hat die Dame irgendwann bei einem Preisausschreiben oder woanders ihre Daten bekannt gegeben. Das wird dann eiskalt ausgenutzt."
Neues Gesetz soll Riegel vorschieben
Der Schutz vor unseriösen Telefongeschäften soll noch in der ersten Hälfte dieses Jahres verbessert werden. "Vermutlich ab März müssen Kunden eine schriftliche Bestätigung des telefonisch eingegangenen Vertrages zugesendet bekommen", erklärt Oberlechner. Danach laufe eine Frist von sieben Werktagen, in der der Kunde schriftlich seine Ablehnung deponieren kann.
Eine weitere Änderung für Werbefirmen birgt das Telekommunikationsgesetz: Das Unterdrücken oder absichtliche Verfälschen der Rufnummern, um einer Strafverfolgung zu entgehen, ist nicht mehr erlaubt. Oberlechner hofft, dass die Telefon-Keilerei durch diese Neuerungen deutlich unattraktiver wird.
von Andreas Moser, "Tiroler Krone"
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