Kürzlich haben wir darüber berichtet: Viele Kunden warten auf Anzahlungen für coronabedingt abgesagte Kreuzfahrten. Denn zwei deutsche Firmen streiten, wer Reiseveranstalter war. Hilfe sollten laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) auch Rechtsschutzversicherungen bieten.
Der Streit zwischen den deutschen Unternehmen Reisedienst Kaiser und Kreuzfahrtsafari wird auf dem Rücken der Konsumenten ausgetragen. „Das Problem ist, dass diese Fälle nur gerichtlich gelöst werden können“, erklärt Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum, das VKI gehört. Das Bezirksgericht für Handelssachen in Wien habe laut dem Juristen bereits - nicht rechtskräftig - entschieden, dass Reisedienst Kaiser als Veranstalter zu sehen ist. Unter anderem auch deshalb, weil Reisedienst Kaiser in den Geschäftsbedingungen von Kreuzfahrtsafari als Veranstalter, Kreuzfahrtsafari jedoch nur als Vermittler genannt wurde.
Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfüge, solle um Deckung ansuchen. Dagegen, dass Versicherungen Deckungen für Fälle im Kontext mit Corona bisher oft unter Berufung auf die sogenannte Ausnahmesituationsklausel abgelehnt haben, hat der VKI ein Versicherungsunternehmen mit Erfolg geklagt, das Urteil ist rechtskräftig. „Es sollte für betroffene Konsumenten daher nun eine Rechtsschutzdeckung übernommen werden“, so der Experte weiter.
Prüfen, ob Rückbuchung möglich ist
Da viele Anzahlungen mittels Lastschrift oder Kreditkarte getätigt wurden, könne außerdem geprüft werden, ob eine Rückbuchung über Bank oder Kreditkartenanbieter möglich ist, weil die gebuchte Leistung ja nicht erbracht wurde.
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