Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhebt jetzt Anklage gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl. Konkret geht es um den Verdacht des Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Unterbringung von jugendlichen Flüchtlingen in einem Asylquartier in Drasenhofen im Bezirk Mistelbach.
„Im Wesentlichen wird den beiden Beschuldigten zur Last gelegt, unbegleitete minderjährige Fremde rechtswidrig in einer unter Berücksichtigung der Grundsätze des Kindeswohls ungeeigneten Unterkunft untergebracht zu haben. Konkret sollen die elementaren Wohnbedürfnisse gesetzwidrig u.a. infolge Errichtung eines Stacheldrahtzaunes (Bild unten) in nur menschenunwürdiger Weise gedeckt worden sein“, teilte die WKStA in einer Aussendung mit. Die Einbringung der Anklageschrift erfolgte nach Genehmigung entsprechender Vorhabensberichte durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium, hieß es.
Anzeige wurde bereits 2018 eingebracht
Die Anzeige gegen Waldhäusl war bereits im Dezember 2018 eingebracht worden. Anfang 2019 wurde außerdem eine Mitarbeiterin des Amtes der niederösterreichischen Landesregierung angezeigt. Der Landesbeamtin wird auch die Fälschung eines Beweismittels sowie Verleumdung vorgeworfen, weil sie im Ermittlungsverfahren der WKStA ein Beweismittel unvollständig vorgelegt haben soll. Dadurch soll laut der Anklagebehörde der Eindruck entstanden sein, „eine andere Person habe die amtsmissbräuchlichen Entscheidungen beim Projekt Betreuungseinrichtung Drasenhofen mitzuverantworten“.
Landesrat denkt nicht an Rücktritt
Der Prozess wird am Landesgericht St. Pölten über die Bühne gehen. Einen Termin dafür gebe es noch nicht, berichtete der ORF NÖ. Der Strafrahmen im Fall eines Schuldspruchs beträgt sechs Monate bis fünf Jahre, sagte WKStA-Sprecherin Elisabeth Täubl. Waldhäusl betonte in einer Stellungnahme, er rechne mit einem Freispruch. Einen Rücktritt schloss er aus: „Es gibt auch keinen Grund für einen Rücktritt. Ich kann meine Arbeit weiterhin ordentlich machen“, so Waldhäusl.
„Habe im Interesse der Bevölkerung gehandelt“
Der Asyl-Landesrat zeigte sich „überzeugt, im Zuge der Verhandlung beweisen zu können, dass alles rechtens abgelaufen ist“. Er habe damals „im Interesse der niederösterreichischen Bevölkerung und der Sicherheit der Menschen gehandelt“ und er würde wieder so vorgehen, sagte er dem ORF: „Ja, ich würde wieder so handeln müssen, wenn wir junge Männer haben, die straffällig sind und die wir nicht mehr versorgen können. Denn Tatsache ist, dass wir immer wieder Asylwerber haben, die wir aufgrund von Wegweisungen nicht mehr versorgen können, obwohl wir den gesetzlichen Auftrag dazu haben.“
Im November 2018 hatte es Aufregung um Waldhäusl gegeben, nachdem er jugendliche Flüchtlinge in einem mit Stacheldraht umzäunten Asylquartier in Drasenhofen unterbringen ließ, weil er ihnen vorwarf, „notorische Unruhestifter“ zu sein.
Asylquartier in Drasenhofen wurde geschlossen
Die Empörung darüber und der politische Druck wuchsen so stark, dass das umstrittene Flüchtlingsquartier wenige Tage nach der Verlegung der ersten Asylwerber dorthin wieder geschlossen werden musste. Die Jugendlichen wurden in andere Unterkünfte verlegt. Erst vor Kurzem hatte das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Niederösterreich im Fall eines Flüchtlings entschieden, dass die Unterbringung in Drasenhofen rechtswidrig war.
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