Für den heurigen Sommerurlaub empfiehlt sich mehr denn je der Abschluss einer Reiseversicherung. Aber: Grundsätzlich gilt der Schutz nicht bei Pandemien wie Covid-19! Viele Versicherer bieten diesen zwar nun freiwillig, dies muss aber ausdrücklich im Vertrag stehen. Zudem sind die Prämienunterschiede hoch.
Konkret akzeptieren einige Versicherer eine Corona-Erkrankung als Stornogrund oder übernehmen die Behandlungskosten, wenn man am Urlaubsort erkrankt. Das gilt aber stets nur, wenn bei Urlaubsantritt keine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 für das Zielland gilt. Eine erhöhte Fallzahl ohne Warnung bzw. Angst vor Ansteckung ist jedenfalls kein Stornogrund.
Erkrankt man vor Abreise oder muss in behördlich angeordnete Quarantäne, dann deckt die Versicherung die Stornokosten, sofern man das im Vertrag hat. Wichtig: Bei manchen Versicherern gilt der Schutz erst 30 Tage nach Abschluss der Polizze. Ein Anbietervergleich zahlt sich aus, denn die Prämien differieren um bis zu 45 Prozent.
Kronen Zeitung
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