Drei Mitarbeiter des Landes Tirol ließen sich im Zuge der großen Aktion „Schwaz impft“ unerlaubt einen Piks geben. Das sorgte natürlich für gehörigen Wirbel. Nun liegt das Ergebnis des Disziplinarverfahrens vor. Vonseiten des Dienstgebers gibt es jetzt klare Erwartungen.
„Schwaz ist die erste europäische Region, die durchgeimpft ist“, verkündete Mitte März das Land Tirol voller Stolz. Rund 46.000 der insgesamt 64.000 infrage kommenden Personen ließen sich im Zuge der Aktion „Schwaz impft“ einen Piks gegen das Coronavirus verabreichen.
„Nicht im Sinne dieser Aktion“
Doch nicht alles lief hier reibungslos ab. Unter anderem hat die „Tiroler Krone“ mehrere Vordrängler aufgezeigt, die sich unerlaubt bei dieser Aktion impfen haben lassen. Personen, die weder ihren Hauptwohnsitz dort haben, noch in diesem Bezirk beruflich tätig sind. Zu ihnen gehört ein hoher Landesbediensteter samt einer nahen Familienangehörigen, wie das Land Tirol Mitte April gegenüber der „Tiroler Krone“ bestätigte. „Diese Vorgehensweise war nicht im Sinne dieser Aktion, sie ist klar gegen die Impfstrategie und nicht im Sinne des Landes Tirol. Selbstredend war das Land über diese Vorgänge nicht informiert“, hieß es.
Zusätzlich zu diesem Landesbediensteten wurden damals zwei weitere Fälle geprüft. Mittlerweile steht fest: Auch diese beiden Fälle haben sich bestätigt, wie das Land Tirol nun preisgibt. Das heißt im Klartext: Insgesamt drei Landesbedienstete haben sich im Bezirk Schwaz unrechtmäßig impfen lassen!
„Erwarten uns keine weiteren solchen Fälle“
Die vorgesetzte Dienstbehörde wurde damals umgehend informiert, disziplinarrechtliche Schritte wurden eingeleitet. Doch wie sieht der Status quo mittlerweile aus? Welche Konsequenzen hat das unpassende Verhalten für die drei Landesbediensteten?
Der Dienstgeber geht selbstredend davon aus und erwartet sich auch von den Mitarbeitern, dass es zu keinem weiteren Fall kommt.
Statement des Landes
Die Antwort des Landes Tirol fällt kurz und knapp aus: „Die betreffenden Personen wurden zwischenzeitlich vonseiten des Dienstgebers verwarnt. Der Dienstgeber geht selbstredend davon aus und erwartet sich auch von den Mitarbeitern, dass es zu keinem weiteren Fall kommt.“ Verwarnt bedeutet, dass die Bediensteten auch weiterhin problemlos ihrer Tätigkeit im Landhaus nachgehen dürfen.
Kein Mitarbeiter von LH Platters Büro
Übrigens: Es kursiert das Gerücht, dass sich auch ein Mitarbeiter des Büros von LH Günther Platter im Zuge von „Schwaz impft“ unerlaubterweise impfen hat lassen. Das dementiert das Land Tirol.
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