Slowenien hat seine Einreisebestimmungen für Österreich gelockert. Für Einreisende aus Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und Salzburg gibt es keinerlei Auflagen mehr, geht aus einer am Sonntag in Kraft getretenen Änderung der Einreiseverordnung hervor. Allerdings muss beim Grenzübertritt ein Nachweis vorgelegt werden, dass sich der Einreisende zuvor mindestens fünf Tage lang in den genannten Bundesländern aufgehalten hat.
Die Bundesländer Kärnten, Steiermark, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg stehen unterdessen weiterhin auf der „roten Liste“ der Coronavirus-Inzidenzgebiete. Für Einreisende gilt damit eine verpflichtende zehntägige Quarantäne nach Einreise, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden darf, oder die Vorlage eines negativen PCR-Coronatests, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Besondere Bestimmungen gibt es unter anderem für beruflich Reisende wie etwa Pendler, aber auch für den Transit durch Slowenien.
Keine Auflagen für Geimpfte
Ohne Quarantäne oder Test einreisen können zudem geimpfte Personen. Dabei gelten für die verschiedenen Vakzine unterschiedliche Zeiten. Frühestens sieben Tage nach der zweiten Dosis bei Biontech/Pfizer kann man ohne Auflagen einreisen. Beim Moderna-Präparat sind es 14 Tage nach der zweiten Dosis, mindestens 21 Tage nach der ersten Dosis AstraZeneca und mindestens 14 Tage nach der Impfung mit Johnson & Johnson.
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