Urteil in Südkorea
Schröder muss Ex von Ehefrau Schmerzensgeld zahlen
Der deutsche Altkanzler Gerhard Schröder muss dem Ex-Ehemann seiner fünften Ehefrau, Soyeon Schröder-Kim, nun Schmerzensgeld zahlen - das ordnete ein Gericht in Südkorea an. Der Verflossene hatte geklagt, da bei dessen Scheidung von Soyeon vereinbart wurde, dass sie dem Politiker den Laufpass gibt - doch im Jahr darauf heiratete Schröder die Wirtschaftsexpertin. Nun muss der Altkanzler an den gekränkten Ex umgerechnet 22.000 Euro zahlen.
Dass Scheidungen teuer werden können, ist wohl jedem bewusst - dass der neue Ehemann zur Zahlung von Schmerzensgeld aufgefordert wird, ist allerdings schon etwas ungewöhnlich.
Schröder und Soyeon waren beide beim Kennenlernen verheiratet
Wie die „Korea Times“ berichtete, hatte der Ex-Ehemann von Soyeon Schröder-Kim geklagt, weil sie ihren neuen Gatten kennengelernt hatte, als die 53-Jährige noch mit ihm verheiratet war. Das Paar traf sich 2015 bei einem Interview und verliebte sich. Auch der Altkanzler war zu diesem Zeitpunkt noch mit seiner vierten Ehefrau Doris Schröder-Kopf zusammen.
Schröder trennte sich schließlich im Jahr darauf offiziell von Schröder-Kopf. Die Scheidung erfolgte im Frühjahr 2018, kurz vor seiner Hochzeit mit seiner neuen Gattin. Soyeon erwirkte bereits im Jahr 2017 die einvernehmliche Scheidung von ihrem Angetrauten, allerdings unter einer Bedingung: Der bekannte Schönheitschirurg forderte, dass sie sich von dem deutschen Politiker trennt.
„Unerträgliche Seelenschmerzen“ durch Affäre
Im Mai 2018 läuteten jedoch zum fünften Mal die Hochzeitsglocken im Hause Schröder. Seyeons Ex klagte schließlich auf 100 Millionen Won (etwa 73.000 Euro) Schadensersatz für die „unerträgliche Seelenschmerzen“, die ihm die Affäre verursacht habe. Vor Gericht wurden dem Mediziner nun 22.000 Euro zugesprochen.
Schröders Anwalt argumentierte, dass Seyeons Scheidung keinen Zusammenhang mit der Beziehung seines Mandanten gehabt hätte, doch das sah der Richter offenbar anders. In Südkorea gilt Ehebruch auch heute noch als verpönt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.