Reform im Vatikan
Kindesmissbrauch ins Kirchenstrafrecht aufgenommen
Fast zwölf Jahre haben die Arbeiten gedauert, nun ist es vollbracht: Zwei Drittel des Strafgesetzbuches der Katholischen Kirche wurden reformiert. Neu hinzugekommen ist der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen durch Geistliche.
Der bisherige Kodex des Kirchenrechts sieht die Bestrafung von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen durch Kleriker unter der einfachen Überschrift des Verstoßes gegen das sechste Gebot der Bibel („Du sollst nicht ehebrechen“) vor. Diese Formulierung, die sich auf die Nichteinhaltung des Zölibats bezieht, wurde angesichts der Vielzahl der Pädophilie-Skandale in der katholischen Kirche als veraltet und unklar in Bezug auf das Zivilrecht angesehen. Die Ergänzung war seit Langem von Pädophilie-Opfern gefordert worden.
Erste größere Reform seit 1983
Der Teil des Strafgesetzbuches, in dem es um konkrete Straftaten geht, wurde neu geordnet. So wurden die Straftaten besser gruppiert. Darin finden sich Delikte des Missbrauchs Minderjähriger oder Vergehen, die mit Pornografie und mit Internet-Pornografie zu tun haben.
Im Zuge der Reform mussten vor allem neue spezielle kirchliche Gesetze und Vorschriften wie auch Rechenschaftspflichten von Oberen berücksichtigt werden. Es ist die erste größere Umgestaltung des Kirchengesetzbuchs aus dem Jahr 1983. Der erste Anstoß zur Reform kam 2007 unter Papst Benedikt XVI. Im März 2009 gab es die erste Sitzung der Expertenkommission, die sich mit der Erarbeitung des Textes für den Papst befasst hat.
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