Die Ermittlungen hinsichtlich der Corona-Ausbreitung im Hotspot Ischgl im Tiroler Bezirk Landeck Anfang 2020 sind „vorläufig abgeschlossen“. Das berichtete die Innsbrucker Staatsanwaltschaft am Mittwochvormittag. Unter anderem wurden 27 Personen vernommen - der Akt umfasst 15.000 Seiten.
„Näher geprüft wurden insbesondere die Maßnahmen nach Bekanntwerden der ersten Infektionsfälle, die Erlassung und Umsetzung von Verordnungen über die Schließung von Lokalen, des Skibetriebes und die weiteren Verkehrsbeschränkungen in Ischgl bzw. die Quarantäne im Paznauntal“, erklärt Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Der Ermittlungsakt umfasst 15.000 Seiten Protokolle, Berichte und sonstiges Beweismaterial.
Hansjörg Mayr, Staatsanwaltschaft Innsbruck
27 Personen vernommen
Der Ermittlungsakt umfasse 15.000 Seiten Protokolle, Berichte und sonstiges Beweismaterial. „Um die Abläufe nachvollziehen und bewerten zu können, wurden 27 Personen durch die Staatsanwaltschaft vernommen und auch die Erkenntnisse der vom Land Tirol eingesetzten Experten-Kommission wurden berücksichtigt“, so Mayr weiter. Die ermittelnde Staatsanwältin sei dabei von einem weiteren Staatsanwalt unterstützt worden.
Zu Beginn wurde gegen vier Personen ermittelt. Zuletzt sei noch eine fünfte Person als Beschuldigter geführt worden. Vonseiten der Staatsanwaltschaft werden keine Namen genannt.
Bericht an Oberstaatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck sei nach der umfangreichen Prüfung nun zu einem Ergebnis gekommen und hat daher die Ermittlungen (zumindest vorläufig) abgeschlossen. „Dieses Ergebnis hat die Staatsanwaltschaft in einem mehr als 70-seitigen Vorhabensbericht zusammengefasst und diesen Bericht samt Akt nunmehr der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck vorgelegt“, so Mayr.
Diese Prüfung kann aufgrund des Aktenumfanges mehrere Wochen dauern.
Hansjörg Mayr, Staatsanwaltschaft Innsbruck
Von dort werde der Akt nach entsprechender Prüfung dem Justizministerium weitergeleitet. Im Ministerium werde dann das Ergebnis geprüft und das Vorhaben der Staatsanwaltschaft entweder genehmigt oder eine andere Weisung erteilt. Diese Prüfung könne aufgrund des Aktenumfanges mehrere Wochen dauern.
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