Bei AK nachgefragt

Wie die Impfung zum Thema im Job werden kann

Österreich
04.06.2021 06:00

Eine Impfpflicht gibt es zwar nicht, der Stich ist Privatsache - aber ein Chef darf in vielen Fällen nach dem Impfstatus fragen. Wir haben mit Arbeitsrechtsexpertin Silvia Hruška-Frank von der Arbeiterkammer Wien gesprochen.

„Krone“: Wie sieht es aus, darf der Chef mich fragen, ob ich geimpft bin?
Silvia Hruška-Frank: Grundsätzlich haben wir dazu keine Judikatur, weil eine vergleichbare Situation in den letzten 100 Jahren nur jene der Spanischen Grippe gewesen wäre. Wir gehen davon aus, dass ein Chef diese Frage in Pandemie-Zeiten stellen darf, wenn das betriebliche Interesse überwiegt. Man muss eine Interessenabwägung vornehmen: Risiko für bzw. Schutz von Kunden und Mitarbeitern gegenüber dem persönlichen Datenschutz. Überwiegt Ersteres, dann darf er fragen.

In allen Berufen?
Das hängt von der Tätigkeit ab. Es macht einen Unterschied, ob ich z.B. als Lkw-Fahrer stundenlang allein in meinem Fahrzeug sitze, ob ich mit anderen Mitarbeitern ein Büro und Kundenkontakt habe oder etwa im Spital mit kranken Menschen arbeite.

(Bild: Uta Rojsek-Wiedergut)

Kann es in gewissen Berufen eine Impfpflicht geben?
Dazu müsste man ja erst Gesetze ändern bzw. müsste man das über Verordnungen festlegen. In der Steiermark etwa haben die Landeskrankenanstalten eine gesetzliche Impfpflicht für Masern. Was die Corona-Impfung anbelangt, hat man bisher auf Freiwilligkeit gesetzt - und das läuft gut.

Darf es Folgen haben, wenn ich mich nicht impfen lasse, etwa eine Kündigung?
Kündigen kann man in Österreich ja immer - man darf nur nicht diskriminierend kündigen. Die Impf-Frage stellt sich aber vermutlich am ehesten bei einem Bewerbungsgespräch. Und wie kein Betrieb einen Mitarbeiter zur Impfung zwingen kann, kann man auch keine Firma zwingen, Ungeimpfte aufzunehmen.

Muss ich auf die Impf-Frage ehrlich antworten?
Lügen sollte man nicht. Nicht nur aus moralischen Gründen, sondern weil das potenziell gefährlich wäre. Wenn ich andere gefährde, könnte das auch strafrechtlich relevant werden.

Kann der Chef einen Beweis verlangen?
Das wird dann wohl auch nicht mehr das große Problem sein. In Wahrheit zeigen wir den 3-G-Nachweis ja auch bei jedem Wirtshausbesuch vor.

Symbolbild. (Bild: ©Freedomz - stock.adobe.com)
Symbolbild.

Wenn ich nicht geimpft bin, muss ich mich an vorgegebene Regeln halten?
Ja, dann müsste ich mit den jeweils geltenden Maßnahmen, wie etwa Masken- oder Testpflicht, leben.

Wird in der Praxis die Impf-Frage schon gestellt?
Tatsächlich nicht. Bisher hatten die Menschen vielmehr das Problem, offen zu sagen, wenn sie geimpft sind - weil sie Angst hatten, als Vordrängler dazustehen oder ihr Risiko bekannt geben zu müssen.

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