Die durch Corona bedingten Lockdowns haben auch auf Österreichs Studierende große Auswirkungen gehabt. Von einem Tag auf den anderen wurde auf Fernlehre umgestellt. Für viele war das Studentenheim nicht mehr nötig. Die Kosten wurden aber nicht storniert.
Aufgrund der Entfernung von Wohnort zu Fachhochschule oder Universität haben viele Studierende Wohnungen in einem Studentenheim gemietet. Als mit Beginn des Lockdowns der örtliche Studienbetrieb eingestellt worden ist, sind die meisten von ihnen nach Hause zu den Eltern gefahren und haben von dort online studiert. Die Kosten für das Wohnheim liefen vielerorts weiter. Zwei Betroffene haben sich an die Ombudsfrau gewandt.
„Nach den ersten zwei Monaten Lockdown haben wir uns mit dem Verantwortlichen des Wohnheimes der FH in Verbindung gesetzt und nach der Möglichkeit von Mietreduktion gefragt. Die Antwort auf diese Anfrage war, dass die FH das Wohnheimgebäude selbst nur gemietet hat und somit keine Mietreduktionen anbieten kann“, so die beiden Studenten aus Niederösterreich.
Fachhochschule: „Rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft“
„Eine Kündigung des Mietvertrags kam für uns nicht in Frage, weil der Beginn des Präsenzunterrichts immer wieder verschoben wurde und wir nie wussten, wann wir die Wohnmöglichkeit brauchen würden“, beklagen die beiden weiter.
Von der Fachhochschule wurde uns mitgeteilt, dass man alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft habe, den Mieterinnen und Mietern so weit wie möglich entgegenzukommen. Man habe Steuerminderungen weitergegeben, Kündigungsfristen kulant ausgelegt. Na ja, sehr studierendenfreundlich klingt das nicht.
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