krone.at Gewinnspiel
Vier Jahre lang kam der Mann immer wieder in den Salon in Wien. Da er an Diabetes leidet, war die Behandlung eher heikel. Infektionen mussten vermieden werden. Trotzdem, so sagt der Kunde in der von Rechtsanwalt Alfred Boran verfassten Klage, habe es bei einem Besuch im Herbst 2019 Probleme gegeben. Die Fußpflegerin soll nämlich gerufen haben: „Mein Gott, ich habe einen Blödsinn gemacht.“
In der folgenden Zeit entzündete sich der Fuß, es musste letztlich ein Teil davon amputiert werden. Wegen der extremen Beeinträchtigung in seinem weiteren Leben fordert der Kunde 50.000 Euro. Die Fußpflegerin bestreitet, dass die Amputation etwas mit ihrer Behandlung zu tun haben soll. Sie habe den Kunden ausdrücklich auf mögliche Risiken hingewiesen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.