Die Geschworenen in Linz müssen sich mit einem grausamen Verbrechen auseinandersetzen, das, wäre der Plan des Angeklagten aufgegangen, nämlich die ganze Familie auszurotten, noch viel schlimmer hätte kommen können.
29-Jähriger war in Opfer verliebt
Der 29-Jährige war am 18. Dezember nach Österreich gekommen, um seine Cousine Eny, in die er sich verliebt hatte, zu besuchen. Die Austauschstudentin lebte schon länger im Haus der Familie ihrer Halbschwester. Dort musste der Besucher, der zuletzt in Spanien lebte, feststellen, dass sich die 25-Jährige mit einem anderen Mann traf, sich eine Beziehung anbahnte.
Gespräch vor der Tat
Am 26. Dezember soll es darüber zu einem Gespräch zwischen Täter und Opfer gekommen sein. Als die junge Frau um 3 Uhr früh schlafen gehen wollte, soll der eifersüchtige Cousin sie, laut Anklage, am Hals gepackt, zu Boden gebracht und gewürgt haben. Anschließend soll er sie gezwungen haben, mit ihm in den Keller zu gehen, wo er sie entkleidet und vergewaltigt haben soll. In der Folge soll der Angreifer Eny bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und sechsmal mit einem Steakmesser mit einer 15 Zentimeter langen Klinge in die Brust gestochen haben.
Morden sollte weitergehen
Das Morden sollte aber noch weitergehen. Dazu soll der junge Latino zuerst Enys Halbschwester unter einem Vorwand in den Keller gelockt und brutal angegriffen haben, auf ihren Ehemann, der die Hilfeschreie hörte, ging er mit einem Fleischerbeil los. Die achtjährige Tochter des Paares konnte währendessen zum Großvater ins Nachbarhaus flüchten. Dieser half schließlich auch den Angeklagten zu überwältigen.
Persönlichkeitsstörung
Vor der Linzer Richterin muss sich der Angeklagte wegen Mordes, versuchten Mordes in zwei Fällen und Vergewaltigung verantworten. Trotz einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung, die bei ihm festgestellt wurde, gilt er als zurechnungsfähig. Von der Staatsanwaltschaft Linz wurde aber auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt, da, laut Gutachten, weitere schwere Taten bis hin zu Tötungsdelikten zu befürchten sind.
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