Den Wunsch nach einem Cabrio erfüllen wollte sich Herr M. Dazu stöberte der Autofreund auf Internetplattformen und wurde schließlich fündig. Ein wahres Schnäppchen schien dort auf ihn zu warten. Auch bei der näheren Besichtigung wirkte der Traum auf vier Rädern vielversprechend.
Das Cabrio hatte ein gültiges Pickerl, die Probefahrt begeisterte. Zudem lobte der Verkäufer den Wagen „über den grünen Klee“ – vermeintliche andere Interessenten würden schon warten, hieß es. Herr M. schlug zu. Doch schon bald kam die Ernüchterung.
Werkstatt stellte schwere Mängel fest
„Bei der ersten Ausfahrt, bei herrlichem Wetter und Sonnenschein, bemerkte er, dass am Fahrzeug etwas faul sein musste; er ließ deshalb den Wagen bei uns durchchecken“, berichtet ARBÖ-Techniker Kevin Hartmann vom Prüfzentrum Mattersburg.
Denn trotz gültigen Pickerls wies das Fahrzeug einige schwere Mängel auf. „Die Bremsanlage funktionierte nicht richtig, die Lenkung sowie das gesamte Fahrwerk waren ausgeschlagen, und die Benzinleitung war leck“, nennt Hartmann nur die schlimmsten Mängel.
Verkäufer lenkte ein
Für den Käufer ging die Sache glimpflich aus: Nach zähen Verhandlungen nahm der Verkäufer das Cabrio schließlich wieder zurück. Der Rat des Technikers: „Bevor ein Kaufvertrag unterschrieben wird, das Auto gründlich vom ARBÖ prüfen lassen, damit spart man sich unnötige Scherereien und Geld.“
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