In Wien

Fünffache fahrlässige Tötung: Chirurg angezeigt

Wien
07.06.2021 17:06

Ein Wiener Chirurg ist wegen fünffacher fahrlässiger Tötung angezeigt worden. Dem Mediziner wird vorgeworfen, nicht „lege artis“ behandelt und so den Tod von fünf Patienten verschuldet zu haben. Eine Untersuchung der Vorwürfe wurde angekündigt. Der beschuldigte Arzt zeigte sich in einem Statement überzeugt, „dass sich kein Fehlverhalten zeigen“ werde. 

Die schwerwiegenden Vorwürfe gegen den Chirurgen erhob ein ehemaliger Kollege, der Anzeige erstattete, wie die Wiener Staatsanwaltschaft bestätigte. Der betreffende Mediziner soll Eingriffe vorgenommen haben, die bei fünf seiner Patienten - es handelt sich bei allen um Krebspatienten - letztlich zum Tod geführt hätten, heißt es. Ebenso ist von Fehlbehandlungen die Rede. Bei einem weiteren Patienten soll es außerdem zu schweren Folgeschäden gekommen sein - der Betroffene sei dem „Tod geweiht“.

Fünf Fälle seit dem Jahr 2015
In dem Akt, der auch der „Krone“ vorliegt, wird in fünf Fällen von nicht fachgerechter Behandlung gesprochen - in einem Fall soll einem Patienten aufgrund eines Mundbodenkarzinoms nach mehreren Komplikationen das gesamte Untergesicht entfernt worden sein. Der Mann starb schlussendlich aufgrund massiver Blutungen, eine Not-OP konnte ihn nicht mehr retten. Auch in vier weiteren Fällen soll der Mediziner Behandlungswege beschritten haben, die nicht fachgerecht gewesen seien.

Mediziner „akzeptiert Grenzen der Chirurgie nicht“
Der ehemalige Kollege hatte sich an die Kanzlei Rast & Musliu gewandt, Juristin Susanne Kurtev - sie ist im Bereich Arzthaftung spezialisiert - brachte im Auftrag ihres Mandanten am 26. Mai die Sachverhaltsdarstellung ein. Der Vorwurf lautet, dass der nun Angezeigte „die Grenzen der Chirurgie nicht respektiere und Eingriffe nicht lege artis“ vornehme. Er gehe „ungehemmt radikal vor, ohne dabei aber mit hoher Wahrscheinlichkeit onkologische Sicherheit zu erreichen“, heißt es in der Sachverhaltsdarstellung, die an die Wiener Staatsanwaltschaft übermittelt wurde. Ein Ermittlungsauftrag wurde von der Behörde allerdings noch nicht erteilt.

Susanne Kurtev - Juristin in der Kanzlei Rast & Musliu, spezialisiert im Bereich Arzthaftung (Bild: Kanzlei Rast & Musliu, Krone KREATIV)
Susanne Kurtev - Juristin in der Kanzlei Rast & Musliu, spezialisiert im Bereich Arzthaftung

Zudem entstehe der Eindruck, dass der Chirurg die Aufklärungsverpflichtung missachtet habe, und vorsätzlich Behandlungen vornehme, „die zum Scheitern verurteilt“ sind. Der Verdacht der fahrlässigen Tötung steht daher im Raum, bei mehreren Opfern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Kurtev geht jedoch davon aus, dass es mögliche weitere Opfer gibt. Etwaige Betroffene können sich an die Kanzlei wenden.

AKH Wien kündigt Untersuchung an
Der Arbeitgeber des Mannes, die MedUni Wien und das Wiener AKH, wurde von der Staatsanwaltschaft über die Vorwürfe informiert. Der Mediziner wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe werden jetzt umgehend untersucht, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA. 

Mediziner: „Begrüße die Klärung des Sachverhalts“
In einem Statement bezog am Nachmittag auch der beschuldigte Arzt gegenüber der APA Stellung: „Ich begrüße die Klärung des Sachverhalts durch das AKH Wien und die Medizinische Universität Wien und bin davon überzeugt, dass sich kein Fehlverhalten zeigen wird.“

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