Am Mittwoch endet die Sperrstunde noch mit 22 Uhr, doch ab Donnerstag heißt es dann: Hurra, Ausgang bis Mitternacht! Der 10. Juni bringt nämlich Lockerungen bei Sperrstunde, Zusammentreffen und Co. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Der Mindestabstand wird auf einen Meter halbiert, die Auslastung für Kultureinrichtungen von 50 auf 75 Prozent angehoben und die Masken- und Abstandspflicht bei Zusammenkünften von bis zu acht Menschen aufgehoben. Weiter Maske auch im Freien heißt es für das Gastro-Personal.
Bei Treffen sind drinnen ab Donnerstag acht Erwachsene plus Kinder, draußen 16 Erwachsene plus Kinder erlaubt - am Mittwoch bitte noch auf vier Erwachsene plus sechs Kinder bzw. zehn plus zehn im Freien beschränken.
3-G-Nachweis in Betriebsstätten
Handel und Museen brauchen am Mittwoch noch 20 Quadratmeter Platz pro Kunde, ab Donnerstag nur noch zehn. Die Maskenpflicht im Freien bei Veranstaltungen fällt mit Donnerstag ebenfalls. Weiters muss ein 3-G-Nachweis über getestet, geimpft oder genesen in Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort zwar bereitgehalten, aber nicht mehr im Vorfeld gleich vorgezeigt werden.
Für Reisebusse und Ausflugsschiffe entfällt ab Donnerstag die Auslastungsbeschränkung – der 3-G-Nachweis bleibt hier aber. Und bei außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit sowie betreuten Ferienlagern sind künftig 50 Teilnehmer zugelassen.
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