„Ich habe nicht mit Absicht gehandelt. Wenn Fehler passiert sind, übernehme ich die Verantwortung“, sagte der Funktionär der Freiheitlichen Wirtschaft, der mit seiner Ehefrau angeklagt war. Welche Fehler passiert sind, und wofür genau er die Verantwortung übernimmt, blieb er schuldig. „Ich kann mich nicht erinnern, meinen Namen auf eine Stimmkarte geschrieben zu haben.“
Anklage lautete Täuschung bei einer Wahl
Angeklagt war der Strafrechtsparagraf 263 „Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung“. Der Welser betreibt eine Pflegeagentur und soll, laut Strafantrag, zusammen mit seiner Frau Stimmzettel von selbstständigen 24-Pflegerinnen manipuliert und die Pflegerinnen über den Zweck ihrer Unterschrift im Dunklen gelassen haben. Ähnliche Wahltäuschungen sollen auch im Burgenland und in Tirol passiert sein.
90.000 Euro für die Fraktion
Christian Kieberger, der die Grüne Wirtschaft beim Prozess am Bezirksgericht vertrat, wollte mehr als ein schwammiges Geständnis, verwies auf die monetären Auswirkungen des Betruges. „Die Pflegekräfte wurden dazu missbraucht, um für sich und die Fraktion Geld zu erwirtschaften.“ Es gehe, so der Anwalt, um 90.000 Euro für die gesamte Legislaturperiode.
Diversion mit Geldbuße
Dem Bezirksrichter genügte das „Geständnis“. „Ich bewerte den Einzelfall als diversionsfähig.“ Das bedeutete für den Agenturchef und seine Gattin je 1260 Euro Geldbuße ohne Vorstrafe. Die Diversion ist noch nicht rechtskräftig.
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