Urteil für Angreifer
18 Monate Haft für Ohrfeige für Macron
Nach der Ohrfeige für Frankreichs Präsident Emmanuel Macron ist der Angreifer im Schnellverfahren zu 18 Monaten Haftstrafe verurteilt worden. Davon wurden 14 Monate zur Bewährung ausgesetzt, wie französische Medien wie der TV-Sender BFM TV am Donnerstag aus dem Gerichtssaal in Valence berichteten. Dem 28-Jährigen sei zudem verboten worden, öffentliche Ämter zu bekleiden. Auch der Besitz von Waffen wurde ihm für mehrere Jahre untersagt. Es wurde Haftbefehl erlassen.
Damien T. hatte den 43 Jahre alten Präsidenten am Dienstag bei einem Besuch in Tain-l‘Hermitage geohrfeigt, wie Videos zeigen. Der Vorfall hatte landesweit für Entsetzen gesorgt. Der 28-Jährige bestritt die Tat vor Gericht nicht. Er sagte laut dem TV-Sender, Macron stehe für den Niedergang Frankreichs. Vorher habe er auch überlegt, ein Ei oder eine Torte zu werfen.
„Gelbwesten“-Sympathisant mit rechtsextremen Tendenzen
Macron äußerte sich am Donnerstag in einem TV-Interview zu dem Vorfall. Er betonte erneut, dass es sich um eine „isolierte Tat“ gehandelt habe, die nichts Tieferes aussage. Wirklich schlimm hingegen sei zum Beispiel die Gewalt gegen Frauen im Land. Gleichzeitig erklärte er, dass es „Momente sehr hoher Spannungen in unserem Land“ gegeben habe - etwa während der „Gelbwesten“-Proteste.
Er stellte auch einen Zusammenhang mit dem Hass in sozialen Netzwerken her - dieser werde normalisiert, man gewöhne sich daran. Auch der Angreifer soll laut Staatsanwaltschaft ein „Gelbwesten“-Sympathisant sein und ließ bei seiner Vernehmung auch rechtsextremes Gedankengut erkennen.
Rund ein Jahr vor den Wahlen ist die politische Stimmung im Land aufgeheizt. Ende Juni finden außerdem die Regionalwahlen statt. Mit einer Art „Tour de France“ will der 43-jährige Präsident diesen Sommer durchs Land reisen, um Kontakt zu den Menschen zu knüpfen. Dazu zählte auch der Besuch in Tain-l‘Hermitage.
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