Überstundenleistung passiert dann, wenn du die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden bzw. die tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden überschreitest. Diese Vorgaben können je nach Branche innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten auch anders verteilt bzw. verlängert werden. Aufschluss darüber gibt der Kollektivvertrag, eine Betriebsvereinbarung bzw. dein Dienstvertrag.
Jedenfalls nicht als Überstunden kannst du jene Stunden anführen, die durch Gleitzeitguthaben entstehen, oder Zeitguthaben, die in den nächsten Durchrechnungszeitraum übernommen werden können. Für echte Überstunden muss entweder ein entgeltlicher Abgleich in Form eines Zuschlags von 50% auf den normalen Stundenlohn oder ein Abgleich in Form von Freizeit erfolgen. Gibt es von deiner Seite her berücksichtigungswürdige Interessen, die eine Überstundenleistung nicht zumutbar machen, darf sie der Arbeitgeber nicht von dir verlangen. Du solltest jedoch hier sehr vorsichtig sein, da eine ungerechtfertigte Weigerung bis zur Entlassung führen kann. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Überstunden bis zu einem Ausmaß von maximal 10 Überstunden pro Woche von dir verlangen, wobei hierdurch nicht mehr als 60 Überstunden pro Jahr ohne Zustimmung des Arbeitsinspektorats entstehen dürfen.
Abgeltung mittels Auszahlung
Wenn sich in deinem Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder deinem Dienstvertrag keine andere Klausel findet, dann müssen die Überstunden in Geld abgegolten werden. Dabei werden Überstunden mit einem 50%igen Zuschlag auf den Normallohn ausbezahlt, Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit mit 100%igem Zuschlag.
Zeitausgleich
Auch bei Abgeltung in Form von Freizeit ist der oben angeführte Zuschlag zu berücksichtigen. Pro geleisteter Überstunde gebühren dir also mindestens 1,5 Stunden bzw. 2 Stunden Freizeit. Vereinbarungen, die Überstunden nur 1:1 abgelten, sind nicht gültig.
Überstundenpauschale
Eine Überstundenpauschale ist dann sinnvoll, wenn regelmäßig Überstunden in ca. dem gleichen Ausmaß anfallen. Sie soll den durchschnittlichen Überstundenbedarf abgelten. Ergibt daher deine Zeitaufzeichnung, dass du während des letzten Jahres deutlich mehr als das Vereinbarte geleistet hat, ist ein nachträglicher Ausgleich zu finden. Die Überstundenpauschale ist auf jeden Fall ein Teil deines Entgelts und darf daher nicht von deinem Arbeitgeber einseitig gekürzt oder gestrichen werden, sofern sie nicht nur von vornherein für eine bestimmte Zeitspanne vereinbart wurde.
All-in-Gehälter
Ein All-inclusive-Vertrag deckt mit dem Gehalt alle Mehrleistungen, wie etwa Überstunden, Mehrstunden oder auch, sofern vereinbart, Spesen, wie Reisekosten, ab. Diese Art des Vertrags eignet sich vor allem für jene Arbeitnehmer bzw. Führungskräfte, die ihre Arbeitszeiten weitgehend flexibel gestalten können bzw. müssen. Es soll aber auch bei diesen Verträgen zu keiner Schlechterstellung gegenüber einem klassischen Dienstvertrag kommen, gesetzliche und kollektivvertragliche Grundlagen müssen auf jeden Fall erfüllt werden.
Ein fairer All-in-Vertrag weist daher das Grundgehalt ohne Überstunden aus, zählt auf, was alles damit abgedeckt ist und was zusätzlich verrechnet werden kann, und weist auch aus, wie die jährliche Anpassung des Gehalts erfolgen soll. Parallel muss auch hier eine Zeitaufzeichnung geführt werden, um sicherzustellen, dass die All-in-Pauschale dem tatsächlich geleisteten Zeitaufwand gerecht wird.
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