Corona-„Notbremse“

Mutationen: EU-Staaten passen Reiseempfehlungen an

Reisen & Urlaub
11.06.2021 13:26

Angesichts der Ausbreitung neuer Coronavirus-Varianten haben die EU-Mitgliedstaaten vor der Sommer-Reisesaison ihre Reiseempfehlungen angepasst. Die Botschafter der EU-Länder beschlossen am Freitag in Brüssel eine „Notbremse“, die eine Wiedereinführung von Test- und Quarantänepflichten auch für vollständig geimpfte Reisende mit dem digitalen Corona-Zertifikat der EU ermöglicht. Im Gegenzug wurden Bestimmungen für die Einstufung von Risikogebieten etwas gelockert.

Nach der beschlossenen Empfehlung kann fortan jeder Mitgliedstaat entscheiden, die Notbremse zu ziehen. Dies gelte „insbesondere aufgrund einer hohen Verbreitung von SARS-CoV-2-Varianten“, heißt es in dem Text, welcher der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.

Beschränkungen wie Test- oder Quarantänepflichten können demnach bei der Einreise aus bestimmten betroffenen Städten oder Regionen oder auch ganzen EU-Ländern verhängt werden.

Die Gebühr für das Einchecken am Flughafen mussten bei Ryanair viele Passagiere bezahlen. Vom Höchstgericht wurde das für unzulässig erklärt (Symbolbild). (Bild: ©Oleg - stock.adobe.com (Symbolbild))
Die Gebühr für das Einchecken am Flughafen mussten bei Ryanair viele Passagiere bezahlen. Vom Höchstgericht wurde das für unzulässig erklärt (Symbolbild).

„Maßnahmen auf regionaler Ebene“
„Ausnahmsweise und vorübergehend“ sei dies auch für „Inhaber von Impfbescheinigungen oder Genesungsbescheinigungen“ möglich, heißt es in dem Text. Auch von ihnen könne verlangt werden, „dass sie sich einem Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion und/oder Quarantäne/Selbstisolierung unterziehen“. Soweit möglich sollten „solche Maßnahmen auf die regionale Ebene beschränkt werden“.

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